Führerschein - Internationalen Führerschein beantragen am Standort Bürgeramt 1 (Kreuzberg), Yorckstraße

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Samstag

      09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
      An ausgewählten Samstagen findet eine Sprechstunde statt. An diesen Samstagen werden nur Kunden mit einem Termin bedient. Dienstleistungen, für die üblicherweise keine Termine erforderlich sind, werden am Samstag nicht angeboten. Auch die Ausgabe fertiggestellter Dokumente sowie die Barzahlung sind Samstags nicht möglich. Allgemeine Informationen können an Samstagen ebenfalls nicht erteilt werden.

      Hier finden Sie eine Terminübersicht.

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen (keine Barzahlung).

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

3. Etage

Sonstige Hinweise zum Standort

Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail
buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
Ausnahme: Die Beantragung von Führungszeugnissen ist NICHT per E-Mail möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Führerschein - Internationalen Führerschein beantragen

Wenn Sie im Ausland ein Kraftfahrzeug Führen wollen (z.B. Auto fahren), dann benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.

Ein Internationaler Führerschein ist 3 Jahre gültig und darf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins nicht überschreiten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Die genaue Auflistung der Vertragsstaaten, für die diese Regelung gilt, finden Sie im Übereinkommen von 1968 (unter "Rechtsgrundlagen").
  • Die Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zählen nicht dazu. Das bedeutet, für diese Länder brauchen Sie keinen Internationalen Führerschein.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Deutscher Kartenführerschein
    • Inhaber deutscher "Papier-Führerscheine" müssen vor Ausstellung eines internationalen Führerscheins die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragen.
    • Inhaber ausländischer Führerscheine können sich bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Möglichkeiten für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins erkundigen.
  • Wohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
    Jedes Bürgeramt ist für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zuständig.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Pass
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • Vorlage des Führerscheins

Gebühren

15,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt
Inhaber deutscher Führerscheine -mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Berlin- können die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins bei jedem Berliner Bürgeramt beantragen.

Fahrerlaubnisbehörde
Inhaber ausländischer Führerscheine müssen den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde, Puttkamerstr. 16-18, stellen.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

Chat

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