Zulassung von Fahrzeugen auf Unternehmen und Vereinigungen

Zusätzlich zu den fahrzeugbezogenen Unterlagen sind vorzulegen:

  • Registerauszüge (Handels-, Vereinsregister, etc.)
  • Nachweis über die konkrete Berliner Anschrift (z.B. Gewerbeanmeldung)
  • ggf. Gesellschaftsverträge / Satzungen oder sonstige Errichtungsunterlagen bei Unternehmen / Vereinigungen, die in keinem öffentlichen Register geführt werden

Bei einer Zulassung auf Rechtsanwälte, Ärzte sowie weitere Angehörige freier Berufe ist als Anschriftennachweis der Mietvertrag über die Kanzlei bzw. der Praxisräume vorzulegen.

Hinweis: Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.