Führerschein 2013 - Die wichtigsten Änderungen

Am 19.01.2013 treten die letzten noch nicht umgesetzten Regelungen der “Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.12.2006 über den Führerschein” (3. EU-Führerscheinrichtlinie) in Kraft.

Neues Führerscheinmodell

Die für die Bevölkerung sichtbarste Neuerung ist die Einführung eines neuen Kartenführerscheinmodells, das sich in seiner äußeren Erscheinung aber nur in Details vom bisherigen Modell unterscheidet.

Befristung des Führerscheins

Die Gültigkeit der Führerscheindokumente wird künftig auf 15 Jahre befristet.
Diese Befristung betrifft allerdings nur die Dokumente als solche, nicht aber die Fahrerlaubnis selbst. Nach Ablauf von 15 Jahren muss künftig nur das Führerscheindokument umgetauscht werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Alte Fahrerlaubnisse bleiben gültig

Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erworben haben, bleibt die Fahrerlaubnis im bisherigen Umfang gültig. Beim Umtausch alter Führerscheine (möglich bis Januar 2033) werden die Fahrerlaubnisklassen verwaltungstechnisch umgestellt. Dabei bleiben alle bereits erworbenen Berechtigungen zum Führen unterschiedlicher Fahrzeugklassen uneingeschränkt erhalten.

Änderungen bei den Fahrerlaubnisklassen

Für die Fahrerlaubnisklassen gelten ab 19. Januar 2013 folgende wesentliche Änderungen:
  • die bisher gültigen Fahrerlaubnisklassen M und S werden durch die Klasse AM ersetzt
  • die bisher gültigen Definitionen der Fahrerlaubnisklassen A1, A und B werden den europaweit gültigen Richtlinien angepasst
  • für Krafträder mit einer Motorleistung von unter 35 kW wird die neue, leistungsbeschränkte Fahrerlaubnisklasse A2 eingeführt
  • für alle weiteren Zweirad-Fahrerlaubnisklassen gilt künftig eine stufenweise Zugangsregelung, um Fahranfängern einen schrittweisen Erfahrungsaufbau zu ermöglichen.
  • Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013

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