Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aktuell und bis auf weiteres ist die Terminsituation im Landesamt für Einwanderung angespannt.
Bitte beachten Sie die Informationen vom 04.07.2023 auf unserer Website.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Aufzüge in den Häusern A und C

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Zahlungen sind auch mit Kreditkarte möglich (VISA, Mastercard und Maestro).
  • Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Wenn Sie
  • mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil
  • seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben,
  • ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und
  • der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist,
können Sie auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Die Niederlassungserlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn alle im Abschnitt „Voraussetzungen“ genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 3 Jahren
    Die Zeiten des Besitzes eines nationalen Visums werden mit angerechnet, wenn Sie seit der Einreise mit Ihrem deutschen Familienangehörigen zusammenleben.
  • Familiäre Lebensgemeinschaft mit einem oder einer deutschen Staatsangehörigen
    Der deutsche Familienangehörige kann Ihr
    • Ehegatte oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner,
    • Kind oder
    • Elternteil sein.
    Die familiäre Lebensgemeinschaft muss
    • ohne Unterbrechung seit mindestens 3 Jahren
    • und auch weiterhin bestehen.
  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    Ihr deutscher Familienangehöriger muss zu dem Termin mitkommen.

    Wenn der ausländische Vater eines deutschen Kindes den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ohne Begleitung durch die Kindesmutter stellt, ist eine Bestätigung des Jugendamts (nicht älter als 14 Tage) über den Umgang mit dem Kind vorzulegen.
  • Gesicherter Lebensunterhalt
    Ihr Lebensunterhalt (einschließlich Ihrer ausländischen Familienangehörigen) muss aus eigenem Einkommen gesichert sein.
    Bei Bezug von öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter (Bürgergeld) oder Sozialamt (Grundsicherung) ist der Lebensunterhalt nicht gesichert.
    Die Nachweise zum Einkommen können auch durch Ihren Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner erbracht werden.
  • Ausreichende Krankenversicherung
    Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen:
    • Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
    • Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.
    • Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (im Abschnitt „Formulare“).
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
    Sie müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) besitzen.
  • Keine Straftaten
    Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern.
  • Hauptwohnsitz in Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
    Für den deutschen Familienangehörigen reicht auch ein Personalausweis oder Kinderausweis.
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweise über das Einkommen
    Bei Arbeitnehmern:
    • Arbeitsvertrag,
    • aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage),
    • Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate,
    • Rentenversicherungsverlauf
    Bei Selbständigen und Freiberuflern:
    • Ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen, wie zum Beispiel einen Auszug aus dem Handelsregister
    • Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.
    • letzter Steuerbescheid
    Bei Rentnern:
    • Rentenbescheid
    Bei Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung:
    • Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
    • Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder
    • Aussagekräftiges fachärztliches Attest
  • Krankenversicherung
    • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz
    • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police und Nachweis über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge)
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag
    Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohnkosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
  • Bescheinigungen zum Integrationskurs (sofern vorhanden)
    • "Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
    • Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests
    Die Bescheinigungen erleichtern die Prüfung des Antrags. Sie können bei Vorsprache Ihre ausreichenden Deutschkenntnisse aber auch anders nachweisen.
  • Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen
    Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen?
    Dann bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit (z. B. Bescheid).
  • Ausbildungsnachweis für volljährige Kinder
    Eine Bescheinigung über den Besuch der Schule oder einer beruflichen Ausbildung ist erforderlich bei:
    • einem volljährigen ausländischen Kind eines deutschen Elternteils oder
    • einem ausländischen Elternteil eines volljährigen deutschen Kindes.
  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr unter "Weiterführende Informationen"

Gebühren

Die Pflicht zur Zahlung der Bearbeitungsgebühren entsteht grundsätzlich bereits bei Vorliegen eines Antrages mit dessen Eingang bei der Behörde. Eine Rückzahlung kommt auch bei Rücknahme des Antrages nicht in Betracht, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde ( Prüfung erforderliche Aufenthaltszeiten und/oder Prüfung der übersandten Unterlagen bzw. Übersendung eines Termins zur Vorsprache). Die Gebühren betragen:

  • 113,00 Euro (56,50 Euro bei Antragseingang und 56,50 Euro bei Erteilung)
Für türkische Staatsangehörige:
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (11,40 Euro bei Antragseingang und 11,40 Euro bei Erteilung)
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (18,50 Euro bei Antragseingang und 18,50 Euro bei Erteilung)

Chat

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