Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
- Am Standort Keplerstraße werden die untenstehenden Dienstleistungen, insbesondere für Studierende, Wissenschaftler, Auszubildende, Au-Pairs und Teilnehmer an Working-Holiday-Programmen, erbracht.
- Für alle andere Anliegen ist der Hauptstandort der Ausländerbehörde am Friedrich-Krause-Ufer zuständig.
Öffnungszeiten
Montag
07:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr - 14:00 Uhr
Donnerstag
10:00 Uhr - 18:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Wegen der Osterfeiertage ändern sich die Öffnungszeiten bei der Ausländerbehörde wie folgt:
- Am Gründonnerstag, den 29.03.2018 ist von 07:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
- Am Ostermontag, den 02.04.2018 ist wegen des Feiertags geschlossen.
Ab Dienstag, den 03.04.2018 gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten:
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an Ausländerbehörde, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Aufnahme bzw. Durchführung eines Studiums
Erforderliche Unterlagen
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Gültiger Pass
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1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
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Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
Nur bei erstmaliger Beantragung erforderlich.
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Lebensunterhaltsnachweis
- bei erstmaliger Erteilung: z.B. Sperrkonto bei einer deutschen Bank über 8.640 Euro / Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck / Stipendienbescheinigung / notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer des Studiums den Lebensunterhalt zu sichern mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten
- bei Verlängerung: Kontoauszüge der letzten sechs Monate
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Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.
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Immatrikulationsbescheinigung oder bedingte Zulassung
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Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen"
Gebühren
Die folgenden Gebühren bemessen sich nach dem jeweiligen technischen Aufwand bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis. Sie betragen ab dem 01.09.2017:
- 56,00 bis 100,00 Euro für die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
- 49,00 bis 96,00 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Maximal 28,80 Euro für türkische Staatsangehörige
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor das Visum oder die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft.
In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis bei Vorsprache als Etikett in den Pass eingeklebt.
Elektronische Aufenthaltstitel können zurzeit nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden.
Weiterführende Informationen