Die Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung kann für maximal 2 Jahre erteilt werden.
Zur Studienvorbereitung zählen:
- Intensiv-Sprachkurs zum Erlernen der deutschen Sprache (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche)
- Studienkolleg
- Propädeutikum
Für einen Intensivsprachkurs zum Erlernen einer Fremdsprache (z. B. Englisch) kann keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn der gewünschte Studiengang nur in dieser Fremdsprache angeboten wird.
Erforderliche Unterlagen
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Gültiger Pass
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1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
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Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
verfügbar in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Griechisch, Türkisch, Serbo-kroatisch, Spanisch, Portugiesisch und Russisch
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Nachweise des Lebensunterhalts
Als Nachweise werden akzeptiert:
- Sperrkonto bei einer deutschen Bank über 8.640 Euro oder
- Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck oder
- Stipendienbescheinigung oder
- notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer des Studiums den Lebensunterhalt zu sichern mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten
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Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt (im Abschnitt "Formulare") lesen.
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Vertrag mit einer Sprachschule oder Zulassung zum Studienkolleg
- Zusätzlich bei einem Intensivsprachkurs: Bescheinigung der Sprachschule über einen gebuchten Sprachkurs von mindestens 3 Monaten
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Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“
Gebühren
Die Gebühr beträgt ab dem 01.09.2017
- 56,00 bis 100,00 Euro (je nach technischem Aufwand)
- Maximal 28,80 Euro für türkische Staatsangehörige
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor das Visum oder die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft.
In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis bei Vorsprache als Etikett in den Pass eingeklebt.
Elektronische Aufenthaltstitel können zurzeit nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden.
Weiterführende Informationen