Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger beantragen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

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Kontakt

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
  • Ferdinand-Schultze-Str. 55 13055 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Ausnahmegenehmigungen
  • Tel.: (030) 90269-3378 / -3379
  • Fax: (030) 9028-3440

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
      (Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
  • Mittwoch

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Donnerstag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Freitag

      07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger beantragen

Wenn an Ihrem Kraftfahrzeug bzw. Anhänger durch Sachverständige Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bzw. der Fahrzeug-Zulassungsverordnung festgestellt wurden, müssen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Die Zulassungsbehörde teilt für Ihr Fahrzeug das amtliche Kennzeichen zu und legt bei bauartbedingter Abweichung an Kraftfahrzeugen die Kennzeichengröße fest. Vor Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann die Vorführung des Fahrzeuges am Standort Lichtenberg erforderlich sein (mehr unter "Voraussetzungen").

Die erteilte Ausnahmegenehmigung ist bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Voraussetzungen

  • Gutachten über Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften
    Ein/e amtlich anerkannte/r Sachverständige/r für den Kraftfahrzeugverkehr (a.a.S.) hat in einem Gutachten festgestellt, dass das Fahrzeug Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) aufweist.
  • ggf. Vorführung des Fahrzeuges
    Sofern an mehrspurigen Kraftfahrzeugen laut Zulassungsbescheinigung Teil I oder Gutachten kein Platz für die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens besteht, ist vor Erteilung einer Ausnahmegenehmigung die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
  • Gutachten über Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften
    • Bitte dem Antrag beifügen.
    • Das Gutachten muss von einer/einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (a.a.S.) erstellt worden sein.

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 10,20 Euro.

Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg.

  • Eine Anfrage bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular zum Betreff "Anfrage Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug" erledigen.

Chat

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