Befindet sich die Hauptwohnung in Berlin und der Umzug erfolgt innerhalb der Stadt, so muss die Änderung Ihrer Anschrift der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I mitgeteilt werden. Die Mitteilung der Anschriftenänderung ist persönlich oder durch Vollmacht bei der KFZ-Zulassungsbehörde oder einem Bürgeramt möglich.
Sofern der Platz für eine weitere Anschrift auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr ausreicht, d.h. eine Änderung bereits erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. Die Änderung ist dann nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.
Achtung:
War das Fahrzeug bisher in einen anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Berlin zugelassen werden, buchen Sie bitte einen Termin unter Verwendung der Dienstleistung Standortwechsel ohne Besitzwechsel und beachten die weiterführenden Informationen zum Thema Kennzeichenmitnahme.
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei Erfüllung der oben benannten Voraussetzung bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.