Informationen zur Geburt eines Kindes im Ausland

Schlafendes Baby

Ihr Kind ist im Ausland geboren.

Weder Sie als sorgeberechtigte Eltern, noch Ihr minderjähriges Kind waren jemals im Inland wohnhaft.

Neben der Ausstellung deutscher Ausweispapiere ist für die Beantragung oder Anmeldung weiterer Leistungen im Inland die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich. Grundsätzlich sollte hierfür die ausländische Geburtsurkunde des Kindes ausreichend sein.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenregister besteht nicht.

Sollte die in der ausländischen Geburtsurkunde verlautbarte Namensführung des Kindes nicht dem Wunsch der Eltern entsprechen oder sollen die Abstammungsverhältnisse des Kindes auch für den deutschen Rechtsbereich zweifelsfrei geklärt werden, beispielsweise bei einer Vaterschaftsanerkennung zu dem Kind oder bei einer im Ausland durchgeführten Adoption, sind die nachfolgenden Informationen für Sie vielleicht hilfreich:

1. Erstbeurkundung / Erstregistrierung von Geburten für Kinder von Deutschen ohne Inlandswohnsitz, die sich im Ausland ereignet haben

Wie bekomme ich für mein im Ausland geborenes Kind eine deutsche Geburtsurkunde? Weitere Informationen

3. Bestellung von Urkunden nach Beurkundung

Wurde bereits die Erstregistrierung bzw. die Erstbeurkundung der Geburt durchgeführt, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Weitere Informationen

5. Kontaktformular Geburt

Urkunden und Namensbescheinigungen bestellen Sie bitte mit dem entsprechenden Bestellformular (siehe Punkt 3) Weitere Informationen

6. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Geburt"

Zum Beispiel zu den Themen Namensführung des Kindes, Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung, u.s.w Weitere Informationen