Eheschließung im Ausland ohne Inlandswohnsitz

Hände eines Hochzeitpaares

Hier geht es um Eheschließungen von Deutschen im Ausland, die keinen Inlandswohnsitz besitzen. Das Standesamt I in Berlin ist nur zuständig, wenn die Betroffenen bzw. die Antragsteller niemals im Inland wohnhaft waren.

1. Erstbeurkundung / Erstregistrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne Inlandswohnsitz

3. Eheurkundenanforderungen bei Eheschließungen im Ausland, in den ehemaligen deutschen Gebieten, dem Wehrmachtsfamilienbuch oder aus den Konsularregistern

5. Kontaktformular zum Thema "Ehe"

Urkunden und Namensbescheinigungen bestellen Sie bitte mit dem entsprechenden Bestellformular (siehe Punkt 3) Weitere Informationen

6. Weitere Informationen zum Thema "Ehe" und "Ehefähigkeitszeugnis"

Zum Beispiel Informationen zur Namensführung, Eheschließung im Ausland und zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses Weitere Informationen

7. Kontaktformular zum Thema "Ehefähigkeitszeugnis"

Ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen Sie bitte mit dem entsprechenden Antragsformular (siehe Punkt 2) Weitere Informationen

8. Informationen zum Thema "Ehe für alle"

Informationen zum Thema "Ehe für alle" finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Weitere Informationen