Geburt auf deutschen Seeschiffen - Erstbeurkundung / Erstregistrierung

Die Geburt eines Kindes auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, hat das Standesamt I in Berlin zu beurkunden.

Voraussetzungen

  • Geburt auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt.
  • Anzeigeverpflichtung
    Die Geburt muss von der anzeigepflichtigen Person dem Schiffsführer unverzüglich angezeigt werden.
    Zur Anzeige verpflichtet ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes, oder - wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind - jede andere Person, die bei Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
  • Anforderung von Urkunden
    Urkunden können bevorzugt über das Webformular (siehe „Formulare“, unten), gegebenenfalls auch per Post oder per Fax.werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Niederschrift des Schiffsführers über die Anzeige der Geburt
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.

Formulare

Gebühren

12,00 Euro: Geburtsurkunde
6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: internationale Geburtsurkunde
6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Geburtenregister
6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt I in Berlin

Für Sie zuständig