Geänderte Gebühren im Land Berlin

Für das Land Berlin ist eine neue Verordnung zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften im Land Berlin in Kraft getreten.
Bestandteil dieser Verordnung ist ein neues Gebührenverzeichnis, welches neue Gebührentatbestände vorsieht. Es können daher künftig für die Suche in der Register- und Urkundensammlung (neben den bisherigen Suchgebühren) Gebühren in Höhe von 30,00 Euro erhoben werden.