Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften online
Gebühren
- 5,00 Euro je angefragte Person
Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn:
- das Auskunftsergebnis bereits bekannt war.
- die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte und/oder
- die Auskunft im automatisierten Auskunftsverfahren nicht zulässig ist (wenn einer Auskunftserteilung schutzwürdige Belange entgegenstehen, z.B. wenn eine Auskunftssperre eingetragen ist).