Wenn Sie
- sich in Berlin aufhalten, aber keine feste Wohnung haben (für Obdachlose),
oder
- sich vorübergehend, zum Beispiel besuchsweise, in Berlin aufhalten und außerhalb Berlins aktuell gemeldet sind,
können Sie für einen konkreten Anlass einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Voraussetzungen
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Sie sind in Berlin nicht angemeldet
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Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
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Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
Der Ausweisbewerber (auch der Minderjährige) muss bei der Antragstellung anwesend sein.
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Für Minderjährige
(vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile.
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Einverständniserklärung eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
Erscheint ein Sorgeberechtigter nicht persönlich, wird sein schriftliches Einverständnis mit Unterschrift sowie der Original-Personalausweis/-Reisepass benötigt.
Liegt kein Dokument vor, muss die Unterschrift auf der Erklärung beglaubigt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Stadtverwaltung oder zuständige Deutsche Auslandsvertretung.
Erforderliche Unterlagen
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1 aktuelles Foto (biometriefähig)
Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Auch für den vorläufigen Personalausweis sollen nur noch biometrietaugliche Fotos wie in Reisepässen verwendet werden.
Gehört die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, kann unter Umständen zusätzlich bei der erstmaligen Beantragung ein Nachweis erforderlich sein.
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Personalausweis oder Reisepass
auch wenn dieser bereits abgelaufen ist
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standesamtliche Urkunde
Die Vorlage der Geburtsurkunde oder der Eheurkunde ist nur dann erforderlich, wenn Abweichungen von bisherigen Eintragungen vorliegen (zum Beispiel Namensänderung durch Eheschließung).
Gebühren
- 10,00 Euro
- Bei Antragstellung während eines besuchsweisen Aufenthalts wird ein Zuschlag in Höhe von 13,00 Euro erhoben.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Ausstellung erfolgt in der Regel sofort.
Sollten Sie im übrigen Bundesgebiet gemeldet sein, müssen wir Ihre zuständige Ausweisbehörde beteiligen. Erst nach Zustimmung Ihrer Ausweisbehörde kann Ihnen der vorläufige Personalausweis ausgestellt und ausgehändigt werden.
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