Voraussetzungen für Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit
Freiberufliche Tätigkeit
Hinweis
Gebühren und Formulare
Sie beabsichtigen die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Eine Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck kann Ihnen erteilt werden, wenn
Sind Sie selbstständiger Architekt, Künstler, Sprachlehrer oder in einem anderen Beruf freiberuflich tätig?
Wenn ja, müssen Sie kein Firmenprofil oder Businessplan vorlegen. Die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag anhand Ihres Lebenslaufs, Ihrer Berufserfahrung und Qualifikationen sowie eventuell vorhandener Referenzen. Die erfolgreiche Finanzierung Ihres Vorhabens können Sie am besten mit dem Formular Ertragsvorschau belegen. Bevor Ihnen die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie eine eventuell erforderliche Erlaubnis zur Ausübung Ihres Berufs vorlegen.
Fragen? Dann schreiben Sie eine E-Mail an Ausländerbehörde Berlin.
Unternehmensgründer, die älter sind als 45 Jahre, müssen zusätzlich eine angemessene Altersversorgung nachweisen. Dies setzt voraus, dass sie mit 67 Jahren voraussichtlich über ein Vermögen von mindestens 143.000 Euro für ihren Lebensabend verfügen werden!
Bitte tragen Sie zur schnellstmöglichen Bearbeitung Ihres Antrages bei, indem Sie alle Formulare vollständig ausfüllen und in zweifacher Ausfertigung dem Antrag beifügen. Leider wird die Prüfung Ihres Antrags voraussichtlich 8 oder mehr Wochen in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag abgelehnt werden kann, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Antragstellung bei der Ausländerbehörde Berlin vorliegen.
Ist Ihr Antrag erfolgreich, erteilt Ihnen die Ausländerbehörde Berlin eine Aufenthaltserlaubnis für eine Dauer von 1 bis 3 Jahren.
Ob Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann, wird anhand der Angaben Ihres Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Steuerbevollmächtigten in einem Prüfungsbericht entschieden.
Die Höhe der Gebühr hängt häufig von der Dauer Ihres Aufenthalts ab. So kostet beispielsweise eine befristete Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr mindestens 60 Euro, ab dem 01.09.2011 in der Regel maximal 110 Euro. Die unbefristete Niederlassungserlaubnis kostet dagegen mindestens 85 Euro, ab dem 01.09.2011 für Selbstständige bis zu 200 Euro.
Eine Gebührenübersicht finden Sie in den Häufig gestellten Fragen (FAQ).
In unserem Formularserver können Sie sich einen Gesamtüberblick über alle Formulare (z.B. Anträge) und Merkblätter verschaffen. Sie können Ihre Bedienung beschleunigen, wenn Sie bereits vollständig ausgefüllte Formulare mitbringen.
