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Ausländerbehörde Berlin

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Information über die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - §21 AufenthG*


*(nur für Staatsangehörige, die weder eine EU-, eine EWR- oder die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen)
Voraussetzungen für Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit

Sie beabsichtigen die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Eine Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck kann Ihnen erteilt werden, wenn

  • ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht,
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Die Voraussetzungen von Nr. 1 und Nr. 2 sind in der Regel gegeben, wenn mindestens 250.000 Euro investiert und fünf Arbeitsplätze neu geschaffen werden.
Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt gegebenenfalls unter Einbeziehung fachkundiger Stellen wie der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung, der IHK Berlin(Externer Link) oder Berlin Partner(Externer Link).

Zur Prüfung der Voraussetzungen ist grundsätzlich die Vorlage eines vollständigen Firmenprofils, d.h. eine strukturierte und detaillierte Beschreibung einer Geschäftsidee, erforderlich. Die entsprechenden Formulare stehen Ihnen auf der Homepage der Ausländerbehörde zur Verfügung.
Diese sind:

Bei Beratungsbedarf können Unternehmer und Gewerbetreibende sich auch per E-Mail an die IHK Berlin wenden. Zur Erstellung einer tragfähigen Geschäftsidee, eines Businessplans etc. können sie zudem das Gründungsportal der IHK Berlin(Externer Link) nutzen und sich dort von einem Tutor näher beraten lassen.
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Freiberufliche Tätigkeit

Sind Sie selbstständiger Architekt, Künstler, Sprachlehrer oder in einem anderen Beruf freiberuflich tätig?
Wenn ja, müssen Sie kein Firmenprofil oder Businessplan vorlegen. Die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag anhand Ihres Lebenslaufs, Ihrer Berufserfahrung und Qualifikationen sowie eventuell vorhandener Referenzen. Die erfolgreiche Finanzierung Ihres Vorhabens können Sie am besten mit dem Formular Ertragsvorschau belegen. Bevor Ihnen die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie eine eventuell erforderliche Erlaubnis zur Ausübung Ihres Berufs vorlegen.

Fragen? Dann schreiben Sie eine E-Mail an Ausländerbehörde Berlin.

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Hinweis

Unternehmensgründer, die älter sind als 45 Jahre, müssen zusätzlich eine angemessene Altersversorgung nachweisen. Dies setzt voraus, dass sie mit 67 Jahren voraussichtlich über ein Vermögen von mindestens 143.000 Euro für ihren Lebensabend verfügen werden!

Bitte tragen Sie zur schnellstmöglichen Bearbeitung Ihres Antrages bei, indem Sie alle Formulare vollständig ausfüllen und in zweifacher Ausfertigung dem Antrag beifügen. Leider wird die Prüfung Ihres Antrags voraussichtlich 8 oder mehr Wochen in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag abgelehnt werden kann, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Antragstellung bei der Ausländerbehörde Berlin vorliegen.

Ist Ihr Antrag erfolgreich, erteilt Ihnen die Ausländerbehörde Berlin eine Aufenthaltserlaubnis für eine Dauer von 1 bis 3 Jahren.
Ob Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann, wird anhand der Angaben Ihres Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Steuerbevollmächtigten in einem Prüfungsbericht entschieden.

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Gebühren und Formulare

Die Höhe der Gebühr hängt häufig von der Dauer Ihres Aufenthalts ab. So kostet beispielsweise eine befristete Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr mindestens 60 Euro, ab dem 01.09.2011 in der Regel maximal 110 Euro. Die unbefristete Niederlassungserlaubnis kostet dagegen mindestens 85 Euro, ab dem 01.09.2011 für Selbstständige bis zu 200 Euro.
Eine Gebührenübersicht finden Sie in den Häufig gestellten Fragen (FAQ).

In unserem Formularserver können Sie sich einen Gesamtüberblick über alle Formulare (z.B. Anträge) und Merkblätter verschaffen. Sie können Ihre Bedienung beschleunigen, wenn Sie bereits vollständig ausgefüllte Formulare mitbringen.

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Herausgeber
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
– Ausländerbehörde –
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin

Stand: August 2011

Kontakt ABH Berlin

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

Ausländerbehörde (ABH)
(Abteilung IV)
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin

Allgemeine Information


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