Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
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Leistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
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gültiger Pass oder ID-Karte bei Staatsangehörigen der Schweiz
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gültiger Pass bei Familienangehörigen des Staatsangehörigen der Schweiz
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1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
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Staatsangehörige der Schweiz müssen ihr Recht auf Freizügigkeit nachweisen
Arbeitnehmer legen bitte ihren Arbeitsvertrag vor
Selbstständige legen bitte ihre Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt vor
Freiberufler legen bitte ihre Gewerbesteuernummer vom Finanzamt vor
Studierende legen bitte ihre Zulassung der Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung vor
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Familienangehörige benötigen einen Nachweis ihrer Verwandschaft mit dem Staatsangehörigen der Schweiz
z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
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Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
verfügbar in den Sprachen deutsch, englisch, französisch, italienisch, griechisch, türkisch, serbo-kroatisch, spanisch, portugiesisch und russisch
Formulare
Gebühren
Die nachfolgenden Gebühren bemessen sich nach dem Aufwand bei Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis.
Staatsangehörige der Schweiz: 8,00 bis 28,80 Euro
Familienangehörige aus Drittstaaten: 50 bis 110 Euro
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsführer anzeigen.