Allgemeines
Anmeldung des Wohnsitzes
Aufenthaltserlaubnis
Gebühren und Formulare
Termin (eAppointment)
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika können visumfrei in das Bundesgebiet einreisen. Wollen Sie sich länger als drei Monate hier aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der beabsichtigte Zweck des Aufenthalts gesetzlich anerkannt ist. Dies kann etwa der Aufenthalt zum Studium, zur Erwerbstätigkeit oder zum familiären Zusammenleben mit einem deutschen oder sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhaltenden ausländischen Staatsangehörigen sein. Hier gelten jeweils unterschiedliche Voraussetzungen.
Hinweis:
Studenten und Wissenschaftler und deren Familienangehörige sowie Sprachschüler werden im Sachgebiet Z 2 der Ausländerbehörde als Kunden betreut, auch wenn sie Staatsangehörige der USA, Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea oder Neuseelands sind. Das Sachgebiet Z 2 befindet sich in der 1. Etage Haus B.
Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis von uns erhalten haben und direkt einen Termin per E-Mail bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren möchten, können wir uns optimal auf Ihr Kommen vorbereiten, wenn Sie uns mit Ihrer Terminsbitte folgende Angaben in deutscher Sprache vollständig übermitteln:
Als erstes müssen Sie Ihren Wohnsitz anmelden.
In Berlin können Sie dies in jedem Bürgerbüro (Bürgeramt) tun.
Nachdem Sie Ihren Wohnsitz angemeldet haben, vereinbaren Sie möglichst gleich am darauf folgenden Tag per E-Mail einen Termin zur Vorsprache in der Ausländerbehörde.
Vorher noch ein Hinweis in eigener Sache: Wir möchten Sie schnell bedienen, all Ihre Fragen beantworten und Ihnen ein weiteres Kommen möglichst ersparen. Deshalb wollen wir uns auf Ihren Besuch vorbereiten und Ihnen mit der Einladung auch die Unterlagen benennen, die Sie mitbringen müssen. Das setzt voraus, dass Sie uns mit Ihrer Terminsbitte folgende Angaben in deutscher Sprache vollständig übermitteln:
Die Höhe der Gebühr hängt häufig von der Dauer Ihres Aufenthalts ab. So kostet beispielsweise eine befristete Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr mindestens 60 Euro, ab 01.09.2011 in der Regel maximal 110 Euro. Die unbefristete Niederlassungserlaubnis kostet dagegen mindestens 85 Euro, ab 01.09.2011 zwischen 135 und 250 Euro.
Für Minderjährige sind die genannten Gebühren reduziert. Eine Gebührenübersicht finden Sie im Bereich FAQ.
Bitte nehmen Sie Ihren Reisepass zur Hand, bevor Sie mit der Buchung Ihres Termins
beginnen! Es ist für die spätere Zuordnung Ihres Termins notwendig, dass Sie Ihre Personalien nur so eintragen, wie Sie in Ihrem Pass stehen.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
– Ausländerbehörde –
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin
Stand: August 2011
