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Ausländerbehörde Berlin

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Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika

e-Appointment-Wegweiser 2. Etage, Warteräume C 61 - C 64
Allgemeines


Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika können visumfrei in das Bundesgebiet einreisen. Wollen Sie sich länger als drei Monate hier aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der beabsichtigte Zweck des Aufenthalts gesetzlich anerkannt ist. Dies kann etwa der Aufenthalt zum Studium, zur Erwerbstätigkeit oder zum familiären Zusammenleben mit einem deutschen oder sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhaltenden ausländischen Staatsangehörigen sein. Hier gelten jeweils unterschiedliche Voraussetzungen.

Hinweis:
Studenten und Wissenschaftler und deren Familienangehörige sowie Sprachschüler werden im Sachgebiet Z 2 der Ausländerbehörde als Kunden betreut, auch wenn sie Staatsangehörige der USA, Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea oder Neuseelands sind. Das Sachgebiet Z 2 befindet sich in der 1. Etage Haus B.

Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis von uns erhalten haben und direkt einen Termin per E-Mail bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren möchten, können wir uns optimal auf Ihr Kommen vorbereiten, wenn Sie uns mit Ihrer Terminsbitte folgende Angaben in deutscher Sprache vollständig übermitteln:

  • Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit von Ihnen und allen Familienangehörigen, die mit vorsprechen wollen - Namen und Vornamen bitte in der Schreibweise Ihres Passes -
  • der Grund Ihrer Vorsprache (z.B. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis)
  • Rechtsgrundlage/Paragraph, der in der Erlaubnis genannt ist (Diese Angabe finden Sie unter "Anmerkungen").

Wenn Sie neu in Berlin sind und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen wollen, weil Sie sich länger hier aufhalten möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
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Anmeldung des Wohnsitzes

Als erstes müssen Sie Ihren Wohnsitz anmelden.
In Berlin können Sie dies in jedem Bürgerbüro (Bürgeramt) tun.

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Aufenthaltserlaubnis

Nachdem Sie Ihren Wohnsitz angemeldet haben, vereinbaren Sie möglichst gleich am darauf folgenden Tag per E-Mail einen Termin zur Vorsprache in der Ausländerbehörde.

Vorher noch ein Hinweis in eigener Sache: Wir möchten Sie schnell bedienen, all Ihre Fragen beantworten und Ihnen ein weiteres Kommen möglichst ersparen. Deshalb wollen wir uns auf Ihren Besuch vorbereiten und Ihnen mit der Einladung auch die Unterlagen benennen, die Sie mitbringen müssen. Das setzt voraus, dass Sie uns mit Ihrer Terminsbitte folgende Angaben in deutscher Sprache vollständig übermitteln:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit von Ihnen und allen Familienangehörigen, die mit vorsprechen wollen - bitte in der Schreibweise Ihres Passes -
  • Zeitpunkt Ihrer Einreise
  • der Grund Ihrer Vorsprache (z.B. erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis).
Ganz wichtig: Versuchen Sie bitte möglichst genau den Grund Ihres Aufenthalts zu beschreiben. Nachfolgend sind die häufigsten Gründe genannt: Nachzug zu Ehepartner oder Familie, Studium, Arbeit/Beschäftigung, selbständige Tätigkeit/Unternehmensgründung.

Sprechen Sie während der Öffnungszeiten ohne einen Termin vor, sind längere Wartezeiten nicht auszuschließen und ist oft eine weitere Vorsprache nötig. Helfen Sie uns dies zu vermeiden und vereinbaren Sie einen Termin.

Bei der Vorsprache bringen Sie bitte für sich und Ihre Familienangehörigen, die sich ebenfalls länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten wollen, folgende Unterlagen mit:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (de gr tk sk) (de en fr it) (de es po ru);
  • gültiger Nationalpass;
  • 1 biometrisches Lichtbild, das den Richtlinien für Passbilder nach deutschem Recht entspricht;
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes;
  • Unterlagen, die den (beabsichtigten) Aufenthaltszweck betreffen.

Wenn Sie sich im Bundesgebiet deshalb aufhalten wollen, um als Arbeitnehmer tätig zu sein, dürfen Sie eine Beschäftigung regelmäßig nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde ausüben. Hierfür bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:



Wenn Sie sich im Bundesgebiet zu dem Zweck aufhalten wollen, selbstständig tätig zu sein, beachten Sie bitte die Informationen zu § 21 AufenthG. Der Ausländerbehörde müssen Sie in diesem Fall einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen.

In unserem Formularserver können Sie sich einen Gesamtüberblick über alle Formulare (z.B. Anträge) und Merkblätter verschaffen. Sie können Ihre Bedienung beschleunigen, wenn Sie bereits vollständig ausgefüllte Formulare mitbringen.

Wenn Sie sich im Bundesgebiet zum Familiennachzug zu einem deutschen oder ausländischen Familienangehörigen oder zum Studium aufhalten wollen, beachten Sie bitte die allgemeinen Voraussetzungen. Ein Visumverfahren ist auch hier nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich sein kann. Unsere Mitarbeiter werden Sie dann darauf hinweisen.
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Gebühren

Die Höhe der Gebühr hängt häufig von der Dauer Ihres Aufenthalts ab. So kostet beispielsweise eine befristete Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr mindestens 60 Euro, ab 01.09.2011 in der Regel maximal 110 Euro. Die unbefristete Niederlassungserlaubnis kostet dagegen mindestens 85 Euro, ab 01.09.2011 zwischen 135 und 250 Euro.
Für Minderjährige sind die genannten Gebühren reduziert. Eine Gebührenübersicht finden Sie im Bereich FAQ.




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Termin (eAppointment)

Bitte nehmen Sie Ihren Reisepass zur Hand, bevor Sie mit der Buchung Ihres Termins(Externer Link)beginnen! Es ist für die spätere Zuordnung Ihres Termins notwendig, dass Sie Ihre Personalien nur so eintragen, wie Sie in Ihrem Pass stehen.

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Herausgeber

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
– Ausländerbehörde –
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin

Stand: August 2011

Kontakt ABH Berlin

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

Ausländerbehörde (ABH)
(Abteilung IV)
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin

Allgemeine Information


Gebühren für kostenpflichtige Leistungen können Sie bar oder mit einer EC-Karte bezahlen.