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Ausländerbehörde Berlin

Informationen zur Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis*

* gilt nicht für Staatsangehörige aus einem Land der Europäischen Union und der EWR-Staaten sowie der Schweiz

Was müssen Sie tun, um erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?
Wie verlängern Sie die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels?
Gebühren und Formulare
Was müssen Sie tun, um erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?

Sie sind als Staatsangehörige/r von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland oder den Vereinigten Staaten von Amerika visumfrei eingereist oder nach Berlin zugezogen und möchten sich länger als drei Monate hier aufhalten
oder
Sie sind gerade eingereist oder nach Berlin zugezogen und im Besitz eines Visums, das Ihnen für einen längerfristigen Aufenthaltszweck (Familiennachzug, Erwerbstätigkeit, Studium o. ä. von einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) erteilt worden ist.

Schritte zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis:

  1. Beim Bürgeramt für die Wohnanschrift anmelden.
  2. Möglichst per E-Mail einen Vorsprachetermin mit der Ausländerbehörde vereinbaren.
  3. Am vereinbarten Termin mit den erforderlichen Unterlagen vorsprechen.
Mitzubringen sind regelmäßig:
  • ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (de gr tk sk) (de en fr it) (de es po ru);
  • gültiger Nationalpass;
  • ein biometrisches Lichtbild, das den Richtlinien für Passbilder nach deutschem Recht entspricht;
  • Unterhaltsnachweise (aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten?);
  • Unterlagen, die den (beabsichtigten) Aufenthaltszweck betreffen;
  • sowie die von den Mitabeitern der Ausländerbehörde möglicherweise zusätzlich geforderten Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel Gebühren zu zahlen sind.
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Wie verlängern Sie die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels?
Die Publikumsbedienung wird grundsätzlich durch vorherige Terminvereinbarung gesteuert.
Sind Sie in Berlin für eine (Haupt-) Wohnung angemeldet und im Besitz eines Aufenthaltstitels, erhalten Sie in der Regel rechtzeitig bevor Ihr Aufenthaltstitel ungültig wird einen Vorsprachetermin mitgeteilt.
Sollten Sie ca. sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels keinen Brief von uns erhalten haben, melden Sie sich bitte per E-Mail bei der Ausländerbehörde.
Die Unterlagen, die wir zur Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels benötigen, werden Ihnen mit unserem Brief bzw. im Rahmen der Kontaktaufnahme per E-Mail mitgeteilt.
Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, melden Sie sich bitte umgehend bei uns, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass ein Termin nicht vorverlegt werden kann.
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Gebühren und Formulare

Die Höhe der Gebühr hängt häufig von der Dauer Ihres Aufenthalts ab. So kostet beispielsweise eine befristete Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr mindestens 60 Euro, ab 01.09.2011 in der Regel maximal 110 Euro. Die unbefristete Niederlassungserlaubnis kostet dagegen mindestens 85 Euro, ab 01.09.2011 zwischen 135 und 250 Euro.
Für Minderjährige sind die genannten Gebühren reduziert. Eine Gebührenübersicht finden Sie im Bereich FAQ.

In unserem Formularserver können Sie sich einen Gesamtüberblick über alle Formulare und Merkblätter verschaffen. Sie können Ihre Bedienung beschleunigen, wenn Sie bereits vollständig ausgefüllte Formulare mitbringen.

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Herausgeber

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
– Ausländerbehörde –
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin

Stand: Dezember 2011