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Ausländerbehörde Berlin

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Aktualisiert! Information für Besitzer eines "Document de Voyage pour les Réfugiés Palestiniens" oder eines libanesischen "Laissez- Passer" mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis … (09.02.2010)
Bitte vermeiden Sie im eigenen Interesse lange Wartezeiten (27.01.2010)
Die Ausländerbehörde Berlin führt die elektronische Akte ein (11.01.2010)
Hinweis zur Auskunftserteilung: Auskunft zum Aufenthaltsstatus erhalten Sie ausschließlich beim Bundesverwaltungsamt unter dem Stichwort Selbstauskunft(Externer Link). Für Auskünfte zur Meldeanschrift in Berlin nutzen Sie die Dienstleistung Melderegisterauskunft.

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  • Information für Besitzer eines "Document de Voyage pour les Réfugiés Palestiniens" oder eines libanesischen "Laissez- Passer" mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis.
    Das Bundesministerium des Innern hat eine neue Regelung für von libanesischen Behörden ausgestellte „Document de Voyage pour Réfugiés Palestiniens“ (DDV) und „Laissez-Passer“ (LP) getroffen. Diese werden ab dem 1. August 2010 nicht mehr für den Grenzübertritt und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland genügen. Zwar benötigen Sie als Betroffener weiterhin ein gültiges DDV bzw. LP als Identitätsnachweis, jedoch können die Ausländerbehörden Aufenthaltsetiketten nicht mehr in solche Dokumente einbringen.
    Wichtig: Es gibt eine Übergangsregelung. Mit einem gültigen DDV oder LP sowie einem gültigen Aufenthaltstitel ist die Ein- und Ausreise bis zum 31. Juli 2010 problemlos möglich. Ab 1. August 2010 ist die Ein- und Ausreise dann allerdings ohne einen deutschen Reiseausweis für Ausländer trotz gültigem Aufenthaltstitel nicht mehr möglich.
    Die Ausländerbehörde Berlin hat deshalb beschlossen, allen Inhabern gültiger DDV oder LP zur Erfüllung ihrer Passpflicht in den nächsten Monaten „Reiseausweise für Ausländer“ auszustellen und die Aufenthaltstitel darin anzubringen. Wegen der vielen Betroffenen bitten wir um Verständnis, dass eine Bedienung nur mit einem von uns vergebenen Termin möglich ist. Alle Betroffenen werden von uns in alphabetischer Reihenfolge angeschrieben. Eine Bitte um Vergabe eines Termins ist nicht erforderlich. (09.02.2010)
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  • Bitte vermeiden Sie im eigenen Interesse lange Wartezeiten, in dem Sie sich schon vor Beginn der Öffnungszeiten zur Ausländerbehörde begeben. In der Regel stehen Ihnen über die gesamten Öffnungszeiten hinweg freie Wartenummern zur Verfügung. So können Sie in Ruhe die Sprechzeiten ausnutzen. (27.01.2010)
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  • Die Ausländerbehörde Berlin führt die elektronische Akte ein.
    Schritt für Schritt geht die Ausländerbehörde Berlin seit Dezember 2009 den Weg zur rein elektronisch geführten Akte. Das Einscannen der mehr als vierhunderttausend Akten aus Papier wird schon allein aus organisatorischen Gründen mehrere Monate in Anspruch nehmen. Um Einschränkungen für Sie zu minimieren und Erfahrungen mit der neuen Technik zu gewinnen, beginnt das Einscannen mit den Akten aller Kunden mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht. Es wird also über mehrere Monate hinweg nur ein geringer Anteil von Akten aktueller Vorgänge elektronisch geführt werden.Wir bitten alle Kunden während einer längeren Übergangsphase um Verständnis, sollte es im Nebeneinander von Papier und Bytes zu kurzen Verzögerungen in der Bedienung kommen. Rechtsanwälten wird empfohlen, die Details zur Akteneinsicht in eine elektronische Akte in der Rubrik Service Tipps für Rechtsanwälte nachzulesen. (11.01.2010)
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Stand: Februar 2010

  
 
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