Vormundschaft für geflüchtete Minderjährige

Hände stecken vier Puzzleteile zusammen

Geflüchtete Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, benötigen einen Vormund. Dies gilt sowohl für die unbegleiteten Minderjährigen als auch die von Verwandten oder Bekannten begleiteten Minderjährigen. Die Vormundschaft im Jugendamt Pankow betreut bereits einige geflüchtete Mündel. Trotzdem gilt in Deutschland der Grundsatz, dass ein geeigneter Einzelvormund einer Amtsvormundschaft vorzuziehen ist. Sollten Sie sich also für solch eine ehrenamtliche Einzelvormundschaft interessieren, wenden Sie sich bitte an das Netzwerk Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Berlin. Sie erreichen diese unter folgendem Link.

Sie werden dort in Einführungsveranstaltungen grundlegend zu dem Thema informiert, geschult und auf Ihre Rolle als Vormund vorbereitet. Auch Einzelfallberatung wird während des Prozesses angeboten.

Ihre Aufgaben als Vormund sind:

  • Rechtliche Vertretung des Kindes oder Jugendlichen
  • Kind- bzw. jugendgerechte Unterbringung sicherstellen
  • Schulische und berufsvorbereitende Maßnahmen begleiten
  • Medizinische Versorgung regeln
  • Unterstützung bei der Klärung der aufenthaltsrechtlichen Situation