In der Eingangszone können die Bürgerinnen und Bürger terminfrei ihre Kurzanliegen klären. Hier wird auch ein grundsätzlicher Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II festgestellt, die entsprechenden Anträge ausgehändigt und ggf. Termine vereinbart.
Anlässlich einer Vorsprache sind grundsätzlich mitzubringen und vorzulegen:
- gültiger Personalausweis bzw. Pass mit Anmeldebestätigung
- ggf. vorhandene Nummer der Bedarfsgemeinschaft und/oder Kundennummer
Wenn Sie uns als Bevollmächtigter aufsuchen, halten Sie folgende Unterlagen am Empfang bereit:
- Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigenden
- eigenen gültigen Personalausweis bzw. Pass mit Anmeldebestätigung
- ggf. vorhandene Nummer der Bedarfsgemeinschaft und/oder Kundennummer