Geldleistungen
Grundsicherung – In den Teams des Leistungsbereichs wird die Höhe der staatlichen Unterstützung berechnet. Die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts aller in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bemisst sich nach der individuellen Bedürftigkeit. Die individuelle Bedürftigkeit ergibt sich aus dem gesetzlich festgelegten Bedarf, gekürzt um Einkommen und Vermögen.
Diese Leistung muss beantragt werden. Anträge können schriftlich oder mündlich gestellt werden. Erforderliche Unterlagen sind ggf. nachzureichen. Der Anspruch auf Leistung beginnt mit dem Tag der Antragstellung.
Der Antrag für einen gemeinsamen Haushalt gilt für alle Mitglieder dieser Bedarfsgemeinschaft (z. B. Ehegatten und Kinder).
Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 Jahren bis zum erreichen der Altersgrenze nach § 7a SGB II, wenn sie sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben, das heißt, im gleichen Haushalt zusammen leben und den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam betreiben.