Arbeitslosengeld II (Alg II) wird an hilfebedürftige Personen gezahlt, die erwerbsfähig sind, das 15. und noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet und in der Bundesrepublik Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für nicht erwerbsfähige Angehörige kann Sozialgeld gezahlt werden. Einkommen und Vermögen wird auf das AlgII/Sozialgeld angerechnet, soweit bestimmte Freibeträge überschritten werden.
Als Arbeitslosengeld II werden Regelleistungen, gegebenenfalls Mehrbedarfe und Leistungen für Unterkunft und Heizung gezahlt, um den laufenden Lebensunterhalt zu sichern, ferner ein Zuschlag, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre Arbeitslosengeld bezogen wurde. Die Höhe der Leistung für den Lebensunterhalt hängt vom Familienstand, dem Lebensalter und den Lebensumständen ab. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden, soweit angemessen, in tatsächlicher Höhe berücksichtigt.
Arbeitslosengeld II wird nur auf Antrag gewährt. Wer es bezieht, ist kranken-, pflege- und rentenversichert. Bei pflichtwidrigem Verhalten (beispielsweise Ablehnung einer zumutbaren Arbeit) wird es vermindert.





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