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Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen wurde am 25. Februar 2011 in Bundestag und Bundesrat verabschiedet

Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wurde am 25. Februar 2011 in Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten.

Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf gesondert berücksichtigt für:
1. tatsächliche Aufwendungen für mehrtägige Klassenfahrten und mehrtägige Kitafahrten,
2. Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit persönlichem Schulbedarf,
3. erforderliche tatsächliche Aufwendungen für die Schülerbeförderung,
4. Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Zuständig für die
• die Entgegennahme der Anträge,
• die Feststellung der Leistungsberechtigung,
• die Leistungserbringung selbst,
• die Bescheiderteilung und
• die Durchführung des Widerspruchs- und Klageverfahrens
der obenstehend genannten Leistungen ist für den Personenkreis nach dem SGB II das jeweils im Einzelfall örtlich zuständige Jobcenter,

Die Antragsfrist und die damit verbundene Form der rückwirkenden Leistungserbringung für Bedarfe vom 01. Januar bis 31. Mai 2011 ist neu gefasst worden. Die bisher geltende Antragsfrist (30. April 2011) für die rückwirkende Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen wurde bis zum 30. Juni 2011 verlängert.
Anspruchsberechtigte Personen haben bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen nunmehr für die Zeit vom 01. Januar 2011 bis 31. Mai 2011 einen Anspruch auf rückwirkende Übernahme der Leistungen, wenn sie bei der zuständigen Leistungsstelle bis zum 30. Juni 2011 einen Antrag auf Übernahme der bereits entstandenen Kosten stellen. Der Antrag gilt abweichend von § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II(Externer Link) als zum 01. Januar 2011 gestellt.

Weitere Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales(Externer Link) sowie auf der Internetseite der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Kontakt

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gemeinsame Einrichtung von Bezirksamt und Agentur für Arbeit

Telefonservice:
Tel.: (030) 5555 34 2222*
Fax: (030) 5555 34 6899*
* Entgelt entsprechend
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