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Aktuelles vom Jobcenter Berlin Neukölln

Befragung zum Migrationshintergrund
15.08.2011

Ab dem 22.08.2011 startet die Datenerhebung zu Merkmalen des Migrationshintergrundes. Hierfür bitten wir um Ihre Mithilfe.

Was heißt eigentlich Migrationshintergrund?
Dieser Begriff steht für unterschiedliche Sachverhalte: manche Menschen haben die deutsche Staatsbürgerschaft, sind aber nicht in Deutschland geboren, manche Menschen sind in Deutschland geboren, Ihre Eltern oder ein Elternteil aber nicht. Wiederum andere haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes.

Die Bundesagentur für Arbeit hat einen gesetzlichen Auftrag die Befragung zum Migrationshintergrund durchzuführen [Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung (MighEV), § 281, Abs. 2 (4) des SGB III]

Die Beantwortung der Fragen ist selbstverständlich freiwillig!

Alle Angaben werden geheim gehalten und ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Ihre Angaben werden nicht für Zwecke der Arbeitsvermittlung, der Leistungsgewährung oder für andere Verwaltungszwecke verwendet.

Wenn Sie keine Angaben machen können oder wollen, dann markieren Sie bitte im Fragebogen „keine Angabe“.

Dies zieht keinerlei Folgen für Sie nach sich!

Den Fragebogen erhalten Sie im NeukundenCenter, in den Eingangszonen oder von Ihrer zuständigen Vermittlungsfachkraft.

Ein Formular mit den hier vorgestellten Fragen wird Ihnen zur Beantwortung ausgehändigt (Antwortmöglichkeiten: Trifft zu / Trifft nicht zu / Keine Angabe):

1 Ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit.
2 a)

b)
Ich bin auf dem heutigen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geboren.

Ich bin 1950 oder später auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewandert.
3 a)


b)
Mein Vater ist außerhalb des heutigen Gebiets der Bundesrepublik Deutschland geboren und ist nach 1949 (1950 oder später)zugewandert

Meine Mutter ist außerhalb des heutigen Gebiets der Bundesrepublik Deutschland geboren und ist nach 1949 (1950 oder später) zugewandert.
4

a)

b)


c)
Nur von deutschen Staatsangehörigen zu beantworten, die Frage 2b) mit „trifft zu“ beantworten:

„Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit als Aussiedler/-in oder Spätaussiedler/-in erworben.“

„Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit als Ehegatte / Ehegattin eines (Spät-)Aussiedlers / einer (Spät-)Aussiedler/in erworben.“

„Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit als Kind oder Enkelkind eines (Spät-)Aussiedlers / einer (Spät-)Aussiedler/in erworben.“

Kontakt

Jobcenter Berlin Neukölln
Gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Berlin Süd und des Bezirksamtes Neukölln von Berlin

Telefonservice:
erreichbar Mo-Fr 8-18 Uhr
Tel: 030 555579 2222*
Fax: 030 555579 7777

* Entgelt entsprechend der
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