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Leistungsabteilung

Die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts soll die Existenz des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seiner Angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft sichern, soweit sie nicht auf andere Weise bestreiten können, in erster Linie durch Erwerbstätigkeit, aber auch durch Einkommen und Vermögen.

Anspruch haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.

Als Ausländer können Sie Leistungen erhalten, wenn Ihnen die Auf-nahme einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist oder diese Erlaubnis möglich wäre, und Sie sich nicht nur zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten (diese Ausnahme gilt dann auch für die Familienangehörigen).

Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben. Keine Leistungen erhalten Personen, die Rente wegen Alters beziehen oder länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel Krankenhaus) untergebracht sind.

Auch Auszubildende, Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, Schüler ab der 10. Klasse und Studenten erhalten in der Regel keine Leistungen.

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