Aufgrund der arbeitsmarktpolitischen Entwicklung und der Neuaus- richtung der Eingliederungsmaßnahme nach § 16 d SGB II beabsichtigen wir eine Nachplanung. Ab sofort werden Konzepte im Bereich Arbeitsge- legenheit (AGH) auf Grundlage des § 16d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGBII) entgegengenommen.
Bitte reichen Sie maximal 2 Konzepte je Träger ein. Alle darüber hinaus gehenden Konzepte können nicht berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Konzepte nur noch als AGH mit Mehraufwandsentschädigung eingereicht werden.
Aufgrund der Neuausrichtung des § 16 d SGB II können Qualifizierungen, sozialpädagogische Betreuung, gesundheitsorientierte Angebote und Praktika nicht berücksichtigt werden. Allein die im Zusammenhand mit der Ausübung der Tätigkeiten anfallenden Kosten können finanziert werden.
Bitte beachten Sie die Positivliste1) und die Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten2).
Die Frist zur Konzeptabgabe endet am 20.04.2012. Konzepte, die nach diesem Termin eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Bis Ende Mai 2012 werden alle Konzepte gesichtet und Maßnahmen zur Umsetzung in 2012 ausgewählt. Im Ergebnis dieser Auswahl erhalten Sie bei Umsetzung des von Ihnen eingereichten Konzeptes ein Anschreiben zur Einreichung des entsprechenden Antrages.
Weitere Informationen zu der vorgesehenen Nachplanung 2012 sowie der Konzeptvordruck stehen für Sie zum Download bereit.
Bitte beachten Sie: Die Konzepte sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Konzepte per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie die Konzepte nicht in Folien oder Hefter zu legen.
1) Positivliste für Arbeitsgelegenheiten, 5. überarbeitete Fassung, Version 5.01; Stand: 11.08.2011
2) Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II, Stand: April 2012







Stadtplan
U-Bahnhof:
Bushaltestelle: