Im Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg zeigt die Entwicklung, dass die hier betreuten Jugendlichen unter 25 Jahre mit einer Lernbeeinträchtigung und/oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine Einsicht zeigen, an ihrer individuellen Leistungsfähigkeit zu arbeiten bzw. Fördermöglichkeiten nach §16 (1) SGB II i.V.m. §§ 97 ff. SGB III im Bereich Reha ablehnen oder abbrechen. Die persönlichen Hemmnisse sollen abgebaut werden und eine Akzeptanz zur beruflichen Eingliederung im Rahmen der Reha geschaffen werden. Hierfür gibt es derzeit kein Regelinstrument. Die gewünschten Maßnahmeinhalte, mit der in der Förderrichtlinie beschriebenen Dauer und Kombinationen sowie der gewünschten Individualität, entsprechen keiner Aktivierungsmaßnahme nach § 16 (1) SGB II i.V.m. SGB III.
Die Förderrichtlinie zielt darauf ab, die geschäftspolitischen Ziele der nachhaltigen Integration und Verringerung der Langzeitbezieher > 24 Monate maßgeblich zu beeinflussen und Jugendliche an eine Ausbildung oder Arbeit heranzuführen. Mehr Infos unter









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