Ziel ist es…
- Hilfebedürftigkeit zu vermeiden bzw. ganz zu beseitigen
- Erwerbsfähigkeit der Arbeitsuchenden zu erhalten, zu verbessern bzw. wieder herzustellen
- die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu stärken
- bei Bedürftigkeit Ihren Lebensunterhalt durch das Arbeitslosengeld II sicherzustellen
Ein wesentliches Anliegen der Reform ist es, auch die bisherigen Sozialhilfeempfängerinnen und –empfänger wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.
Verschiedene Leistungen sollen Sie dabei unterstützen, einen Arbeitsplatz zu finden, damit Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie so schnell wie möglich aus eigener Kraft bestreiten können.
Mit dem neuen Gesetz ist der Grundsatz „Fördern“ und „Fordern“ verbunden. Wir möchten, dass Sie (je nach individuellen Voraussetzungen) mit den angebotenen Fördermöglichkeiten Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessern und so gleichzeitig Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
Ihre Ansprüche auf finanzielle Leistungen, insbesondere Arbeitslosengeld II, hängen davon ab, ob Sie eine der zahlreichen Fördermöglichkeiten annehmen und sich aktiv um Ihre Integration in den Arbeitsmarkt bemühen.
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Allgemeine Fragen können Sie bereits unter der Rufnummer (030) 5555 44 - 2222 (Es gelten ortsübliche Tarife vom dt. Festnetz / Mobilfunkpreise können abweichen) telefonisch klären.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen unser
Jobinformation im Ladengeschäft in der Rudi–Dutschke–Str. 7, 10969 Berlin (neben dem Säulendurchgang) und unterstützen Sie bei der Jobsuche und Recherche zu Ausbildungsplätzen im Internet. Kommen Sie vorbei!
NEU!
Unsere persönlichen Ansprechpartner können Ihnen einen Beratungsgutschein ausstellen, wenn Sie individuelle Unterstützung bei der Arbeitssuche benötigen. Diesen Beratungsgutschein lösen Sie dann in unserer Jobassistenz ein und erhalten Lösungen für Ihren individuellen Bedarf, um sich besser auf dem Arbeitsmarkt präsentieren zu können.
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