Arbeitsmarktreform
Mit Wirkung ab dem 1.1.2005 ist das Sozialgesetzbuch II (SGB II;) in Kraft getreten. Im Volksmund wird hierfür häufig die Bezeichnung Arbeitslosengeld II oder Hartz IV benutzt.
Ziel dieses neuen Gesetzes war und ist es, die bis dahin unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen unterliegende Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe in einem Gesetz zusammen zu fassen. So sollte für Hilfebedürftige nicht nur sie Sicherung des Lebensunterhalts gewährleistet, sondern gleichzeitig verstärkt Anstrengungen unternommen werden, die bestehende Arbeitslosigkeit zu beseitigen. Zur Umsetzung dieses Gesetzes ist in Berlin in jedem Bezirk ein Jobcenter geschaffen worden.