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Arbeitsmarktreform

Mit Wirkung ab dem 1.1.2005 ist das Sozialgesetzbuch II (SGB II;) in Kraft getreten. Im Volksmund wird hierfür häufig die Bezeichnung Arbeitslosengeld II oder Hartz IV benutzt.

Ziel dieses neuen Gesetzes war und ist es, die bis dahin unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen unterliegende Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe in einem Gesetz zusammen zu fassen. So sollte für Hilfebedürftige nicht nur sie Sicherung des Lebensunterhalts gewährleistet, sondern gleichzeitig verstärkt Anstrengungen unternommen werden, die bestehende Arbeitslosigkeit zu beseitigen. Zur Umsetzung dieses Gesetzes ist in Berlin in jedem Bezirk ein Jobcenter geschaffen worden.

Kontakt Jobcenter

Charlottenburg- Wilmersdorf
(030) 5555 32 2222*

Friedrichshain-Kreuzberg
(030) 5555 44 2222*

Lichtenberg
(030) 5555 88 2222*

Marzahn-Hellersdorf
(030) 5555 48 2222*

Mitte
(030) 5555 45 2222*

Neukölln
(030) 5555 79 2222*

Pankow
(030) 5555 34 2222*

Reinickendorf
(030) 5555 36 2222*

Spandau
(030) 5555 71 2222*

Steglitz-Zehlendorf
(030) 5555 76 2222*

Tempelhof-Schöneberg
(030) 5555 80 2222*

Treptow-Köpenick
(030) 5555 75 2222*

Mo. - Fr. 08:00 - 18:00 Uhr


* Entgelt entsprechend
der Preisliste Ihres
Teilnehmernetzbetreibers