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Antragsvordrucke


Wer Leistungen nach dem SGB II beziehen will, muss einen Antrag stellen.
Sämtliche Antragsvordrucke und Merkblätter zum Thema Arbeitslosengeld II finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur(Externer Link).
Des Weiteren werden im Downloadcenter der Arbeitsagentur einige der Vordrucke in türkischer und russischer Sprache(Externer Link) zum herunterladen angeboten.


Hinweis:
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig und verwenden Sie bitte stets die Original-Vordrucke.
Arbeitslosengeld II erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag ausfüllen und abgeben. Ein bloßes Herunterladen der im Internet ingestellten Antragsformulare stellt keine Antragstellung dar. Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag des Posteinganges- bzw. der persönlichen Abgabe des Antrages.
Für Zeiten vor der Antragstellung werden keine Leistungen erbracht. Wer Leistungen nach dem SGB II beziehen will, muss einen Antrag stellen.

Neuer ALG II-Antrag - die wichtigsten Änderungen im Überblick

Seit 1. April ist er eingeführt: Der neue Hauptantrag für "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts". Im Vergleich zum alten Antrag gibt es sieben wichtige Änderungen


Änderung 1:
Eine Person – ein Hauptantrag
Der Hauptantrag erfasst jetzt nur noch eine Person, den Antragsteller.
Der Grund dafür ist: Mehr als die Hälfte der Bedarfsgemeinschaften besteht aus einer Person.

Änderung 2:
Neue Systematik
Aus Zusatzblättern wurden Anlagen, die Nummernsystematik wurde durch Buchstabenkürzel abgelöst. Ein Beispiel: Aus dem Zusatzblatt 1 wurde die Anlage KDU – Kosten der Unterkunft.

Änderung 3:
Neue Anlagen: KI und WEP
Um die Personen der Bedarfsgemeinschaft zu erfassen, gibt es zwei neue Anlagen: Die Anlage KI wie "Kinder", erfasst Kinder unter 15 Jahren. In diese Anlage lassen sich bis zu zwei Kinder eintragen.
Alle weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft, wie z.B. Kinder ab 15 Jahren oder Partner, erfasst die neue Anlage WEP. WEP steht als Abkürzung für "weitere Person".

Änderung 4:
Fester Bestandteil des Hauptantrages: Anlagen EK und VM
Die Anlagen Einkommen (EK) und Vermögen (VM) sind fester Bestandteil des Hauptantrages. Die Anlage EK muss jetzt jede Person der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren ausfüllen! Der Hauptantrag selbst erfasst also keine Angaben mehr zum Einkommen!
Die Anlage VM erfasst wie bisher das Vermögen von allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft.


Änderung 5:
Neues Formular für Selbständige: Anlage EKS
Eine Person der Bedarfsgemeinschaft hat "Einkommen aus selbständiger Tätigkeit"? Dafür gibt es die neue Anlage EKS. Die Anlage selbst, sowie die Hinweise zur Anlage EKS werden aufgrund des geringen Bedarfs nicht gedruckt. Sie finden diese Anlage und die Anlage UF - den Unfallfragebogen unter der Rubrik Vordrucke.

Änderung 6:
Kosten der Unterkunft – Anlage KDU
Die Anlage KDU unterscheidet jetzt zwischen Eigentum und Mietobjekt! Zudem werden die Angaben zur Energiegewinnung detaillierter erfasst: Welche Energie nutzt der Antragssteller: Strom oder Gas etc?
Der Abschnitt Wohnverhältnisse erfasst alle Personen im Haushalt

Änderung 7:
Bisher Fortzahlungsantrag – Jetzt WBA
Der Fortzahlungsantrag ist jetzt der Weiterbewilligungsantrag, kurz WBA. Er lehnt sich an den Hauptantrag an und greift nur noch konkrete Fragestellungen auf. Die Antwortmöglichkeit "keine Änderung" gibt es nicht mehr. Stattdessen gibt es eine "Ja-Nein-Abfragesystematik".

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