Gremien des Jobcenters Berlin Steglitz-Zehlendorf

Seit dem 01.01.2011 hat der Gesetzgeber die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sowie die Stärkung der lokalen Strukturen durch die Einrichtung von Gremien verbindlich geregelt.

Der § 18d SGB II sieht für gemeinsame Einrichtungen die verbindliche Aufstellung eines Beirates.

Darüber hinaus regelt § 44c SGB II die Belange der Trägerversammlung. Diese Gremien arbeiten zusammen mit der Geschäftsführung.