Bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget möglich, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Damit soll insbesondere das Erreichen der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.
Erstattungsfähige Kosten sind z.B.:
- Bewerbungskosten
- Reisekosten zum Vorstellungsgespräch
- Fahrkosten für Pendelfahrten
- Kosten für getrennte Haushaltsführung
- Kosten für Umzug – Fahrkosten zum Antritt einer Arbeit- oder Ausbildungsstelle
- Kosten für Arbeitsmittel
- Kosten für Nachweise
- Unterstützung der Persönlichkeit
- sonstige Kosten
Ob und in welcher Höhe Kosten aus dem Vermittlungsbudget übernommen werden können, besprechen Sie bitte mit Ihrem/Ihrer Arbeitsvermittler/in oder Fallmanager/in