Bildung und Teilhabe

Schüler vor Tafel jongliert mit Schreibwaren

Informationen für Familien über Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche haben je nach Alter und Entwicklungsstufe besondere Bedürfnisse, die bei der Förderung im SGB II berücksichtigt werden. Seit dem 01.01.2011 haben Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Das Bildungspaket ermöglicht, dass Kinder, deren Existenzminimum vom Staat gesichert wird, gezielt gefördert werden. Es sorgt für mehr soziale Integration und eröffnet den Kindern ein Mehr an Lebens- und Bildungschancen.

Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?

Das Bildungspaket setzt sich aus vier Komponenten zusammen:

  • Lernförderung für Kinder, bei denen nachweislich Bedarf besteht
  • Kultur, Sport und Mitmachen – mit einem „soziokulturellen Teilhabebudget“ kann jedes Kind bestehende Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote vor Ort nutzen
  • Zuschuss zum warmen Mittagessen, wenn Schule und Kita dies anbieten
  • Das Schulbasispaket umfasst einen Betrag für Schulmaterial wie beispielsweise Ranzen, Taschenrechner oder Hefte und die Kosten für eintägige Klassenausflüge

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechts-anspruch aufs mitmachen – zum Beispiel bei Tages-ausflügen und dem Mittag-essen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.

Hier können Sie einen Flyer herunter-laden.

Bildungspaket

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können noch mehr Unterstützung bekommen.

Wichtig: Sie müssen jünger sein als 25 Jahre

Diese Unterstützung heißt:

  • Leistungen für Bildung und Teilhabe.
  • Viele sagen dazu auch: Bildungs-Paket.
  • Leistung bedeutet hier: Sie müssen weniger bezahlen.
Schule-routine – Stockdatei

Wer bekommt die Unterstützung?

Schüler und Schülerinnen

  • einer Vor-Schule, einer Grund-Schule,
  • einer Stadt-Teil-Schule, auf einem Gymnasium,
  • in einer Berufs-Schule

Kinder in Kinder-Tages-Stätten
Die Abkürzung dafür ist: Kita

Kinder in der Kinder-Tages-Pflege

Mädchen mit Einschulungstüte

Wofür gibt es Unterstützung?

  • Ausflüge und Fahrten
    Mit Kita, Kinder-Tages-Pflege, Vor-Schule, Schule
  • Geld für Sachen für die Schule
    Zum Beispiel: Schul-Tasche, Bücher, Hefte
  • Fahrten zur Schule mit Bus oder Bahn: Wenn die Schule zu weit weg ist.
    Es gibt genaue Regeln, wie weit die Schule weg sein muss.
  • Hilfe beim Lernen: Nach-Hilfe
    Wenn die Schule sagt: Das Kind braucht Nach-Hilfe.
  • Mittag-Essen
    In Kita, Kinder-Tages-Pflege, Vor-Schule, Schule

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren:
Es werden jeden Monat bis 15 Euro bezahlt.
Das Kind kann aussuchen, was bezahlt werden soll:

  • Sport im Verein oder Theater-Spielen in einer Gruppe
  • Oder Musikunterricht
  • Oder Freizeiten zum Beispiel mit Vereinen oder Pfad-Findern
  • Oder Dinge, die das Kind braucht für den Verein oder für Kurse
    oder für Freizeiten, zum Beispiel Tennis-Schläger
    oder Miete für ein Musik-Instrument

Das Geld wird an den Verein oder Kurs gezahlt.

Hier finden Sie den Antrag und das Merkblatt.