Anspruch

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Anspruch

Wer bekommt Bürgergeld?

Personen im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen des individuellen Renten-Eintritts-Alters.
Anspruch auf das Bürgergeld haben unter bestimmten Umständen auch die Familien-Angehörigen, die mit dem Antrag-Steller eine Bedarfs-Gemeinschaft bilden. Eine Bedarfs-Gemeinschaft umfasst Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Von jedem Mitglied der Bedarfs-Gemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamt-Bedarfes aller Angehörigen der Bedarfs-Gemeinschaft einsetzt.
Leistungen zur Sicherung des Lebens-Unterhaltes werden nur auf Antrag und befristet gewährt.
Rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungs-Zeitraums müssen Sie einen Weiter-Bewilligungs-Antrag stellen.

Wer ist erwerbsfähig und leistungsberechtigt?
  • Erwerbsfähig ist, wer täglich mindestens drei Stunden arbeiten kann.
  • Leistungsberechtigt ist, wer seinen Lebensunterhalt bzw. den Unterhalt seiner Familie nicht aus eigenen Kräften sicherstellen kann.
Jede Arbeit ist grundsätzlich zumutbar
  • unabhängig von dem bisher ausgeübten oder erlernten Beruf,
  • unabhängig vom Wohnort,
  • unabhängig vom Alter,
  • unabhängig von der Bezahlung (diese darf jedoch nicht sittenwidrig sein und muss tariflichen oder ortsüblichen Rahmenbedingungen entsprechen!),
  • unabhängig von den Arbeitszeiten.

Mögliche Ausnahmen für Zumutbarkeit
Wenn die Erziehung eines Kindes oder die Pflege eines nahen Angehörigen gefährdet ist oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, kann von der Aufnahme einer zumutbaren Erwerbs-Tätigkeit abgesehen werden.