Antrag-Stellung

Auf einem geöffneten Aktenordner liegen ein Taschenrechner, ein Stift, mehrere Geldscheine und weitere Ordner mit der Aufschrift 'Anträge'

Antrag-Stellung

Wenn Sie arbeitslos sind oder Unterstützung brauchen, können Sie Leistungen nach dem Sozial-Gesetz-Buch II (SGB 2) beantragen. Bitte bringen Sie zu jeder Vorsprache Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass mit Wohn-Anmeldung mit.

  • Für den Antrag müssen Dokumente mitgebracht werden (Personal-Ausweis oder Reise-Pass mit Wohn-Anmeldung).
  • Für den Antrag müssen Formulare ausgefüllt werden.

Mit dem Antrag kann festgestellt werden, ob und wie viel Unterstützung Ihnen zusteht.
Die zuständige Abteilung heißt Leistungs-Abteilung, dort wird alles genau geprüft und die Höhe der staatlichen Hilfe berechnet.

Formulare, Merk-Blätter und Ausfüll-Hinweise finden Sie hier: Formulare

Alle Formulare, inkl. den Ausfüll-Hinweisen, finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de

Wenn Sie Hilfe beim Aus-Füllen von Formularen brauchen, können Sie hier nach Hilfe fragen:

Der Bescheid

Ein Bescheid ist ein schriftliches Dokument. Dort wird eine Entscheidung bekannt gemacht.
Sie bekommen einen Bescheid mit der Post.
Es gibt verschiedene Bescheide:

  • Der Bewilligungs-Bescheid ist ein Dokument für eine positive Entscheidung.
    Dort steht wie viel Geld / welche Hilfe Sie vom Job-Center bekommen.
  • Der Änderungs-Bescheid:
    Manchmal ändert sich etwas an Ihrer Lage. Dann muss etwas anders berechnet werden.
    Sie bekommen dann einen Änderungs-Bescheid.
    Zum Beispiel bekommen Sie dann mehr oder weniger Geld als vorher.
  • Das Gegenteil von Bewilligungs-Bescheid ist ein Ablehnungs-Bescheid.

Ein Bescheid informiert Sie darüber, wie hoch die Leistung ist, die Sie erhalten, und wie lange sie gewährt wird. Auf den ersten beiden Seiten des Bescheides erhalten Sie einen Überblick über die bewilligten Leistungen, den Zeitraum und bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.

Aus dem beigefügten Berechnungs-Bogen können Sie entnehmen, wie sich die Beträge im Einzelnen zusammensetzen und inwiefern Einkommen und Vermögen berücksichtigt wurde.

Sollten Fragen zu Ihrem Bescheid offen bleiben, so können Sie sich gerne an Ihr zuständiges Job-Center wenden.

Erklärvideo zum Bewilligungs-bescheid.