Öffentlich geförderte Beschäftigung

Hier finden Sie Informationen und Dokumente zu den Instrumenten der öffentlich geförderten Beschäftigung nach dem SGB II, Arbeitsgelegenheiten (AGH) und Förderung von Arbeitsverhältnissen (EVL und TaAM):

AGH

Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) ist eine Eingliederungsmaßnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, in der die Teilnehmer/innen zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten. AGH sind nachrangig gegenüber der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten.

Träger von AGH haben die Möglichkeit, Vorschläge für AGH im Bezirk Pankow mittels Kurzkonzeption/en (s.u.) einzureichen.

Bitte beachten Sie dabei die nachstehenden Hinweise:
  • Informationen zur Planung von AGH 2025

    PDF-Dokument (393.9 kB) - Stand: 11.04.2024

  • Positivliste Stand 01.12.2015

    PDF-Dokument (213.7 kB)

  • Fachliche Weisung zu Arbeitsgelegenheiten

    PDF-Dokument (171.2 kB)

Vordrucke

Projektvorschläge für Arbeitsgelegenheiten können Sie mit dem Vordruck „Kurzkonzept AGH“ einreichen. Stichtag ist der 30.06.2024. Konzeptionen, die nach diesem Stichtag eingereicht werden, können nicht mehr bei der Projektplanung des Folgejahres berücksichtigt werden.

  • Kurzkonzept AGH

    DOCX-Dokument (112.9 kB) - Stand: 11.04.2024

Bitte senden Sie Ihre Vorschläge mit dem Betreff „Kurzkonzept AGH“ per E-Mail an das Teampostfach

Jobcenter-Berlin-Pankow.Team455@jobcenter-ge.de

Aus den zum Stichtag vorliegenden Konzeptionen wählt das Jobcenter die umzusetzenden Maßnahmen aus. Die Projektträger werden durch das Jobcenter zur Antragstellung aufgefordert.

EVL (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) und TaAM (Teilhabe am Arbeitsmarkt)

  • Gesetzestext

    PDF-Dokument (46.0 kB)

Eröffnen Sie Langzeitarbeitslosen Teilhabechancen und Beschäftigungsperspektiven, indem Sie…

*** …einen geeigneten Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen bereitstellen und langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen,

*** … die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer bei der Einarbeitung unterstützen

Möchten Sie einen Arbeitsplatz für Kundinnen und Kunden, die nach §16e und/oder §16i SGB II förderfähig sind, bereitstellen, können Sie uns dies mit einem Vermittlungsauftrag mitteilen.

Das Land Berlin unterstützt Maßnahmen der Förderung von Arbeitsverhältnissen, sofern die Arbeitsinhalte im gesamtstädtischen oder bezirklichen Interesse liegen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der mit der Umsetzung beauftragten zgs consult GmbH.

  • Flyer Teilhabe am Arbeitsmarkt

    PDF-Dokument (383.8 kB)

  • Flyer Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

    PDF-Dokument (352.2 kB)

  • Vermittlungsauftrag

    DOCX-Dokument (40.1 kB)

Kontakt

Jobcenter Berlin Pankow
Storkower Str. 133
10407 Berlin

Telefon: 030 / 5555 34 6430

Jobcenter-Berlin-Pankow.AV-Markt@jobcenter-ge.de