Leistungsberechtigte

Hartz 4

Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten.

Die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Leistungsunterhalts soll die Existenz des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und seiner Angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft sichern, soweit sie diese nicht auf andere Weise bestreiten können, in erster Linie durch Erwerbstätigkeit, aber auch durch Einkommen und Vermögen.

Personen die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten.

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten Regelleistungen festgelegt.