Organisation

Jemand zeichnet mit einem Filzer ein Organigramm auf eine Fensterscheibe.

Trägerversammlung

Die gemeinsame Einrichtung hat eine Trägerversammlung. In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten. In der Regel entsenden die Träger je drei Vertreterinnen oder Vertreter. Jede Vertreterin und jeder Vertreter hat eine Stimme. Die Vertreterinnen und Vertreter wählen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden für eine Amtszeit von bis zu fünf Jahren. Kann in der Trägerversammlung keine Einigung über die Person der oder des Vorsitzenden erzielt werden, wird die oder der Vorsitzende von den Vertreterinnen und Vertretern der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers abwechselnd jeweils für zwei Jahre bestimmt; die erstmalige Bestimmung erfolgt durch die Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit. Die Trägerversammlung entscheidet durch Beschluss mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden; dies gilt nicht für Entscheidungen nach § 44c Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 4 und 8 SGB II. Die Beschlüsse sind von der oder dem Vorsitzenden schriftlich niederzulegen. Die Trägerversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung. Aktuell sind folgende Personen in der Trägerversammlung vertreten:

Name Funktion Institution
Frau Nadja Zivkovic Bezirksbürgermeisterin und Bezirksstadträtin (CDU) für Wirtschaftsförderung, Straßen, Grünflächen, Umwelt- und Naturschutz, Personal und Finanzen Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin (Kommunaler Träger)
Frau Juliane Witt Bezirksstadträtin für Soziales und Bürgerdienste, Vorsitzende der Trägerversammlung Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin (Kommunaler Träger)
Herr Wolfgang Steinherr Vorsitzender der Geschäftsführung Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Herr Marc Mergemann Leiter Führungsberatung Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Herr Peter Lutz Geschäftsführer Interner Service Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Frau Ines Wassermann Referentin Grundsatzbereich SGB II Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (Kommunaler Träger)

Beirat

Bei jeder gemeinsamen Einrichtung nach § 44b SGB II wird ein Beirat gebildet. Der Beirat berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen. Vertreterinnen und Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach diesem Buch anbieten, dürfen nicht Mitglied des Beirats sein. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Nach § 18d SGB II gelten die Sätze 1 bis 5 entsprechend für die zugelassenen kommunalen Träger mit der Maßgabe, dass die Berufung der Mitglieder des Beirats durch den zugelassenen kommunalen Träger erfolgt.

Im Beirat sind Vertreter folgender Organisationen:

  • Industrie- und Handelskammer Berlin
  • Handwerkskammer Berlin
  • Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg
  • Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg
  • LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Berlin
  • Marzahn-Hellersdorfer Wirtschaftskreis e.V.
  • Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg, KV Marzahn-Hellersdorf

Organigramm Jobcenter Marzahn-Hellersdorf

  • Organigramm des Jobcenters Marzahn Hellersdorf Stand 01.03.2024

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Übertragung hoheitlicher Aufgaben

  • Übertragung hoheitlicher Aufgaben

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