Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

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Eingangsbereich des Jobcenters

Ihr Weg zu uns

Viele Anliegen können Sie praktisch von Zuhause klären- nutzen Sie hierzu Jobcenter.digital. Ob Anträge z.B. den Weiterbewilligungsantrag, Veränderungsmitteilungen oder Fragen zu Ihren Leistungen können Sie so einfach und direkt stellen. Eingereichte Unterlagen werden so direkt in Ihrer elektronischen Akte abgelegt und stehen dem/der zuständigen Mitarbeiter*in schnellstmöglich zur Verfügung.

Auch telefonisch unterstützen wir Sie gerne und helfen Ihnen bei ihren Fragen und Anliegen. Rufen Sie dafür einfach in der für Sie zuständigen Fachabteilung an. Die entsprechenden Rufnummern finden Sie hier. Sollte eine persönliche Vorsprache notwendig sein, dann vereinbart Ihr/e Gesprächspartner*in mit Ihnen einen Termin in unserem Haus.

Bei folgenden Anliegen kommt eine sofortige Klärung in Betracht:
  • nachgewiesene finanzielle Notlage mit einer Begründung über deren Entstehung und eines Kontoauszuges der letzten 4 Wochen
  • Vorlage eines Wohnungsangebotes bei aktueller Wohnungslosigkeit
  • Drohender Wohnungsverlust / Stromabschaltung
  • Ausstellung einer Kostenübernahmeerklärung für ein Wohnheim, bei der durch Sie ein Eigenanteil zu leisten ist
  • Ausstellung einer Bescheinigung für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
  • Beantragung einer Probearbeit bei einem Arbeitgeber
  • Klärung von Meldeversäumnissen

Liegt keines der genannten Anliegen vor, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu dem zuständigen Team auf und vereinbaren ein Termin.

Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II

Ihr Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann schriftlich oder telefonisch gestellt werden. Sie erhalten die Antragsunterlagen postalisch zugesandt.
Ihre ausgefüllten Anträge können Sie postalisch übersenden, in den Hausbriefkasten einwerfen oder digital übermitteln über jobcenter.digital .

Hinweise:
  • Anträge in Papierform müssen zunächst digitalisiert werden, die Bearbeitungszeit erhöht sich hierdurch um bis 5 Werktage.
  • Im Rahmen der Erstantragstellung ist eine persönliche Vorsprache zur Identifizierung notwendig. Die entsprechenden Informationen werden im Rahmen der Antragstellung übersandt.
  • Anträge auf Bürgergeld können erst bearbeitet werden, wenn diese vollständig eingegangen sind. Fehlen benötigte Unterlagen, kann die Bearbeitung nicht erfolgen.

Antrag auf Wohnungswechsel (Umzug)

Sie müssen umziehen? Bitte stellen Sie vor Abschluss eines Mietvertrages einen Antrag auf Zusicherung zum Wohnungswechsel.

Im Rahmen der Bearbeitung ihres Antrages wird über die „Erforderlichkeit“ (Grund für den Umzug) und die Angemessenheit (Kosten) der neuen Unterkunft entschieden. Entsprechende Informationen zu den angemessenen Kosten für einen Wohnraum finden Sie hier .

Bitte geben Sie Gründe für Ihren Umzug an und fügen Sie entsprechende Nachweise bei.

Für die Prüfung der Angemessenheit, werden Angaben zu den einziehenden Personen und ein Wohnungsangebot / Exposé (Internetverlinkungen genügen nicht) mit folgenden Angaben / Nachweisen benötigt:

  • Vollständige Anschrift der Wohnung sowie die Lage (z. B. Etage, Wohnungsnummer, Objektnummer)
  • Wohnungsgröße und Gesamtgebäudefläche
  • Ggf. Nachweis über Sozialen Wohnungsbau
  • Heizenergieträger (Erdöl, Erdgas, Fernwärme) und Art der Warmwasserbereitung (zentral / dezentral)
  • Aufgeschlüsselte Miete in Nettokaltmiete, (kalte) Betriebskosten und Heizkosten
  • Ggf. Sonstige mietvertraglich geschuldete Leistungen
  • Bei Untermietverhältnissen anteilige Kosten mit getrennten Angaben in Nettokaltmiete, (kalte) Betriebskosten und Heizkosten
  • Energieausweis
  • Höhe der Mietkaution / Genossenschaftsanteile

Zu beachten ist, dass bei baulichen Mängeln in der Regel der Vermieter für Abhilfe zuständig ist, z.B. Schimmel in der Wohnung.

Angefügt erhalten Sie für Ihre Information den Flyer zum Thema Wohnungswechsel sowie den Antrag auf Wohnungswechsel und Erteilung einer Zusicherung für die Übernahme der Aufwendungen der Kosten der neuen Unterkunft sowie den Antrag auf eigenen Wohnraum für unter 25-jährige und die Datenschutzerklärung mit Schweigepflichtentbindung zum Downloaden.

Kontaktmöglichkeiten Team Wohnungsangebote:
postalisch, über den Hausbriefkasten, jobcenter.digital, per Telefon: Mo., Di., Do., Fr. von 8:00 – 12:30 Uhr unter 030 / 5555 48 5171

  • Flyer Wohnungswechsel

    PDF-Dokument (143.4 kB)

  • Antrag auf Wohnungswechsel und Erteilung einer Zusicherung zur Übernahme der Aufwendungen für die neue Unterkunft

    PDF-Dokument (67.5 kB)

  • Antrag auf eigenen Wohnraum für unter 25-jährige

    PDF-Dokument (19.0 kB)

  • Datenschutz- und Übermittlungseinwilligung zum Antrag auf eigenen Wohnraum für unter 25-jährige

    PDF-Dokument (67.2 kB)

  • Merkblatt Zuständigkeiten bei Umzüge

    PDF-Dokument (179.1 kB)

  • Flyer Mieterberatung im Bezirk Marzahn-Hellersdorf

    PDF-Dokument (369.8 kB)

Der Self Service Bereich

Sie fühlen sich noch unsicher im Umgang mit den neuen digitalen Möglichkeiten? Sie möchten alles richtigmachen und wünschen sich Unterstützung?

Besuchen Sie uns im Self-Service-Bereich in der Eingangszone!

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie im Umgang mit Jobcenter.digital und der Jobcenter APP.
Erleben Sie wie einfach Sie ihre Anliegen klären können, wie Sie schnell und sicher Anträge stellen und wie Sie die Antworten auf ihre Fragen mit wenigen Klicks finden.