Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Aktuelle Hinweise

Zusammengerollte Zeitung; auf der Vorderseite steht mit großer Schrift "Aktuelles"
Titelbild zur EM-Kampagne - Bewerbermesse

Mach deinen Job zum Heimspiel – Bewerbermesse am Leo

Am Dienstag den 09. April 2024 veranstalten wir gemeinsam mit dem Jobcenter Berlin Mitte eine Bewerbermesse mit Job Chancen rund um die EURO 2024.

Während du auf unserem Vorplatz bei Musik und guter Laune deine Treffsicherheit an der Torwand testest, erwarten dich im BVV-Saal verschiedene Unternehmen aus den Bereichen Transport, Logistik, Gastronomie, Sicherheit, Verkauf und vieles mehr, sodass du deinen Job zum Heimspiel machen kannst.

Unsere Veranstaltung richtet sich an jede*n interessierten Bürger*innen. Bei uns sind alle Willkommen.

  • Wann? Dienstag, 9. April 2024 10:00 – 16:00 Uhr
  • Wo? Jobcenter Berlin Mitte Müllerstrasse 147 in 13353 Berlin – am U-Bahnhof Leopoldplatz-

Vier Wochen Fußballspektakel, gute Laune, Gäste aus ganz Europa und du bist mittendrin. Komm vorbei! Wir freuen uns auf Dich!

Regelung zum berlinpass

Ab sofort kann das Berlin-Ticket S nur noch in Kombination mit einer VBB-Kundenkarte erworben werden. Für die Berechtigten des Berlin-Ticket S wird es ab Freitag, 19. Januar 2024, wieder einfacher sein, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.

Grundsätzlich kann das Berlin-Ticket S nur zusammen mit der gültigen VBB-Kundenkarte Berlin S genutzt werden. Ab 19. Januar 2024 kann das Berlin-Ticket S auch mit dem aktuellen Leistungsbescheid genutzt werden. Zur Nutzung des Berlin-Ticket S ist darauf das Aktenzeichen oder BG-Nummer des Leistungsbescheides einzutragen. Der Leistungsbescheid kann in Kopie und auch geschwärzt verwendet werden.

Informationen zum Bürgergeld

Ab dem 01. Juli 2023 treten weitere Änderungen bzw. Neuerungen im Rahmen des neuen Gesetzes zum Bürgergeld in Kraft.

Im Leistungsbereich ergeben sich folgende Änderungen:
  • Einkommen aus Mutterschaftsgeld, Aufwandsentschädigung und Einnahmen aus nebenberuflichen und steuerfreien Tätigkeiten bis 3000€ pro Jahr sowie Einnahmen aus Ferienjobs von Schülerinnen und Schüler sind anrechnungsfrei.
  • Eine Erbschaft stellt kein Einkommen mehr dar, sondern wird ab dem Folgemonat als Vermögen berücksichtigt.
  • Die Freibeträge auf Erwerbseinkommen werden erhöht.
  • Es gibt einen Grundabsetzbetrag von 520€ für Einkommen aus Erwerbstätigkeit für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende sowie Teilnehmende am Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst unter 25 Jahren.
  • Minderung der Aufrechnungshöhe für Darlehen von 10% auf 5%

Bei Fragen zur Einkommensanrechnung wenden Sie sich gerne an das für Sie zuständige Leistungsteam.

In der Arbeitsvermittlung ändert sich folgendes:
  • Der Kooperationsplan ersetzt die formale Eingliederungsvereinbarung. Der Kooperationsplan ist der „rote Faden“ für die Arbeitssuche und wird in verständlicher Sprache gemeinschaftlich von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden erarbeitet. Er enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Er wird schrittweise bis Ende 2023 die Eingliederungsvereinbarung ablösen.
  • Wenn bei der Erarbeitung des Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten auftreten, kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen.
  • Bürgergeldbeziehende können die ganzheitliche Betreuung/Coaching nach §16k SGB II als neues Angebot in Anspruch nehmen. Das Coaching kann aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.
  • In Bezug auf Weiterbildung gilt:
    • Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen – und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
    • Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro.
    • Es besteht die Möglichkeit, mehr Zeit zum Lernen zu bekommen. Das Nachholen eines Berufsabschlusses kann bei Bedarf auch unverkürzt gefördert werden.
    • Wer Grundkompetenzen benötigt, zum Beispiel bessere Lese-, Mathe- oder IT-Kenntnisse, kann diese leichter nachholen.
  • Die Anforderungen an die Erreichbarkeit von Leistungsbeziehenden wird an die Möglichkeiten moderner Kommunikation angepasst.
  • Bei einer medizinischen Reha muss kein Übergangsgeld mehr beantragt werden, das Bürgergeld wird weitergezahlt.

Das Bürgergeld bietet Arbeitsuchenden alles, um eine langfristige, gute Beschäftigung zu finden. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner!

Weitere Informationen zum Thema Bürgergeld können Sie auch dem Merkblatt entnehmen.

Mårten Lilja, Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Berlin e.V.

Mårten Lilja, Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Berlin e.V.

Inklusion bringt weiter

Zum anstehenden Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember veranstalteten die Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf, Jobcenter Berlin Mitte, Jobcenter Berlin Lichtenberg und Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg gemeinsam mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Mitte am 29. November 2023 die Veranstaltung Inklusion bringt weiter.

Im Fokus standen Begegnungen, Austausch und Einblicke in die Herausforderungen schwerbehinderter Menschen. Positive Erfahrungen von Arbeitgebern und ihren schwerbehinderten Mitarbeitenden motivierten die Teilnehmenden. Spannende Vorträge und Informationsstände mit verschiedenen An-sprechpartnerinnen und -partnern, darunter Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und das Bezirksamt Mitte, ließen keine Frage offen. Mårten Lilja, Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Berlin e.V., betonte in seinem Vortrag: „Menschen mit Behinderungen sind agil, flexibel und kreativ, da sie sonst nicht durch den Alltag kommen.“

Sie haben eine Behinderung und möchten gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben? Nach dieser Veranstaltung möchten wir Sie ermutigen, gemeinsam mit uns Ihren inklusiven Berufsweg zu gestalten. Wir können helfen.

Die Berliner Jobcenter bieten Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, angefangen von individueller Beratung bis zur Vermittlung in passgenaue Stellen. Dabei werden Ihre persönlichen Informationen vertraulich behandelt. Unsere Fördermöglichkeiten reichen von beruflicher Weiterbildung über die Beratung bei der Berufswahl bis hin zur Unterstützung bei der Ausbildungs- und Beschäftigungsaufnahme oder der Zahlung eines Eingliederungszuschusses. Dafür arbeiten wir eng mit der Reha-Berufsberatung der Agentur für Arbeit Mitte, vielen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Netzwerkpartnern zusammen.

Buchen Sie Ihren telefonischen Beratungstermin online.

Stopp Gewalt gegen Frauen

Im Jobcenter sind Sie sicher:

Sie sind von Gewalt betroffen und wissen nicht, wie Sie Hilfe in Anspruch nehmen können?

Der Besuch in den Standorten der Berliner Jobcenter ist für Sie ein sicherer Ort. Ein Besuch im Jobcenter ist unauffällig und für die gewalttätige Person nur schwer als Hilfsangebot zu erkennen. In den vertraulichen Beratungsgesprächen erhalten Sie Informationen zu den Hilfesystemen in der Hauptstadt. Unsere Mitarbeitenden bieten Ihnen eine aktive Begleitung an, um mit den Unterstützungsangeboten in Kontakt zu kommen.

Die Berliner Jobcenter kooperieren eng mit „Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“, der „BIG Hotline“ sowie der Polizei Berlin und den Berliner Jugendämtern, um Ihnen und Ieren Kindern ein Ausweg zu ermöglichen. Sie können den Kontakt zu den Hilfeangeboten in den Berliner Jobcentern gemeinsam mit den Mitarbeitenden aufnehmen.

Die Berliner Jobcenter informieren Sie zudem zu den mobilen Anwendungen „NO STALK App“ und „Gewaltfrei in die Zukunft“.

Weitere Beratungsangebote sowie Informationen entnehmen Sie dem beigefügten Informationsschreiben.

  • Kundeninformation: Jobcenter gegen Gewalt gegen Frauen

    DOCX-Dokument (249.9 kB)

Jobcenter Handbook Germany

Gern möchten wir Sie auf das Jobcenter Handbook Germany, ein gemeinsames Angebot des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, aufmerksam machen.

Auf der Internetseite finden sich ab sofort mehrsprachige Informationen zum Bürgergeld (8 Sprachen). Wenn Sie an das Ende der Seite gehen, kann zwischen mehreren Sprachen ausgewählt werden, in denen die Fragen und Antworten zum Bürgergeld angezeigt werden. Das Angebot wird laufend erweitert.

Telefonische Erreichbarkeit des Jobcenters

Ab dem 10.10.2022 ändert sich die Telefonnummer des Jobcenters. Die bisherige Telefonnummer (030/5555486860) entfällt, dafür können Sie Ihr zuständiges Team im Leistungsbereich sowie die Arbeitsvermittlung und die Eingangszone Mo., Di., Do. und Fr. von 8 bis 12.30 Uhr direkt telefonisch erreichen.

  • Übersicht der Telefonnummern der Teams des Jobcenters

    PDF-Dokument (376.8 kB)

Flyer zum digitalen Hauptantrag

Bürgergeld digital beantragen

Jetzt mit dem digitalen Antrag Bürgergeld online einfacher beantragen:
jobcenter.digital/buergergeld

Entdecken Sie jobcenter.digital und erledigen Sie viele Ihrer Jobcenter-Anliegen online. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Leitfaden.

  • Leitfaden für jobcenter.digital

    PDF-Dokument (9.0 MB)

Zuzüglich der Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II sind für Familien mit Kinder die Kindergeldleistungen bei den örtlichen Familienkassen zu beantragen.
Als Unterstützung bei der Beantragung von Kindergeld gibt es dafür eine Hilfestellung auf russisch sowie auf ukrainisch .

QR Code Jobcenter Marzahn-Hellersdorf App

Das Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf geht App!

Die App des Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf ist im Apple Store und im Google Playstore unter „Jobcenter Marzahn-Hellersdorf“ verfügbar.

Ihre Vorteile:
• flexible Nutzung wann und wo Sie wollen
• Informationen rund um unsere Services und Leistungen
• buchen Sie einen telefonischen Termin, wir rufen Sie zur vereinbarten Zeit an
• übersenden Sie uns Unterlagen oder Anfragen
• finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick

Nutzen Sie den QR- Code um direkt in den jeweiligen Store zu gelangen

Hilfebedürftigkeit beenden: vielleicht mit Wohngeld und Kinderzuschlag?

Viele Jobcenter-Kundinnen und Kunden sind erwerbstätig, oft in Vollzeit. Manche können ihren Leistungsbezug nach Sozialgesetzbuch II (SGB II) / Bürgergeld beenden, wenn sie mit Hilfe von Wohngeld – eine kommunale Leistung – aus dem Leistungsbezug beim Jobcenter herausfallen.

Für Familien gibt es eventuell auch einen Kinderzuschlag: Auch diese kommunale Leistung soll Familien mit geringem Erwerbseinkommen helfen, den Bezug von Bürgergeld zu vermeiden.

Viele Leute wissen nichts von Wohngeld und Kinderzuschlag, sagt Arbeitsvermittler René Schefler. Beides steht Familien mit niedrigen Erwerbseinkommen zu. Die Rechtslage ist durchaus komplex. René Schefler erklärt: „Normalerweise müssen die Leistungen nach SGB II erst auslaufen oder beendet werden, bevor das Wohngeld beantragt wird.“ Wichtig: Mit Wohngeld und Kinderzuschlag kann manche Familie mit niedrigem Einkommen mehr Geld zur Verfügung haben als durch die ergänzenden Leistungen nach dem SGB II. Es gibt eine Reihe weiterer Vorteile. *Lesen Sie hier mehr*!

Mitarbeiter in der Clearingstelle

Lebensberatung auf dem Weg zum Arbeitsplatz

Die Clearingstelle des Bezirks Marzahn-Hellersdorf berät vor Ort im Jobcenter, Rhinstraße 88, Jobcenter-Kundinnen und -Kunden zu allen Lebenslagen: Droht Obdachlosigkeit oder Verschuldung? Bereitet ein Kind oder eine Sucht Probleme?
Lesen Sie mehr über die Arbeit der Clearing-Stelle des Bezirks im Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf … hier.

Lesen_Schreiben_kann_nicht_jeder

Schreiben und lesen kann jeder – oder?

Schreiben und lesen kann, auch in Deutschland, nicht jede und jeder. Auf etwa 7,5 Mio. wird die Zahl der erwachsenen Frauen und Männer geschätzt, die Schwierigkeiten mit der Schriftsprache haben, also damit, Sätze oder gar Texte zu lesen und dabei auch zu verstehen. Diese Tatsache ist sehr stark tabuisiert. Betroffene entwickeln aus Scham ausgeklügelte Strategien, um über Jahre hinweg ihre Schwierigkeiten mit dem Schreiben und Lesen zu verstecken.

Das ist nicht nur eine sehr große tägliche Anstrengung, sondern bedeutet auch Abhängigkeit von Personen, die sie beim Ausfüllen von Formularen, beim Erledigen von Bankgeschäften, beim Lesen von Beipackzetteln und vielem mehr unterstützen. Die beruflichen Möglichkeiten sind ebenso stark eingeschränkt wie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Das Problem wurde lange ausgeblendet, bis nun die Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016-2026 ausgerufen wurde. Sie soll nicht nur zur Sensibilisierung einer breiten Öffentlichkeit für diese Herausforderung beitragen. Gefördert werden auch beispielsweise Sensibilisierungskurse für Multiplikator/innen in Behörden, Unternehmen und Einrichtungen sowie der Aufbau von Strukturen zur Alphabetisierung wie die Berliner bezirklichen Alpha-Bündnisse, das Alpha-Siegel oder die Schaffung von Lernangeboten zur Alphabetisierung.

Das Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf ist Mitglied im Alpha-Bündnis Marzahn-Hellersdorf. Es sensibilisiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür, dass nicht erkannter funktionaler Analphabetismus bei manchen Kundinnen und Kunden ein Vermittlungshemmnis oder ein Grund für häufigen Arbeitsplatzwechsel oder mangelhafte Mitwirkung sein könnte.

Die Ansprechpartnerin des Jobcenters Berlin Marzahn-Hellersdorf zum Thema Alphabetisierung erreichen Sie unter der Telefonnummer 030 5555 48 6250 oder per E-Mail alpha@jobcenter-gE.

Was bringt die Familienkasse Eltern und Kindern

Auf dem Filmkanal „Familienkasse“ der Bundesagentur für Arbeit http://www.berufe.tv/familienkasse kann man sich ab sofort im Film „Familie und Kinder in Deutschland“ über die Familienkasse informieren. Eltern erfahren vor allem, dass die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit nicht nur Absender von Kindergeld ist. Vielmehr ist sie auch Ansprechpartnerin für Fragen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag.
  • Die Website bietet außerdem Service-Rufnummer der Familienkasse, Verlinkungen zu weiteren Internetseiten und Erklärvideos.
  • Merkblätter, Vordrucke und weitere Informationen zum Kindergeld bzw. zum Kinderzuschlag finden Sie auf der Website www.familienkasse.de.
  • Unter der kostenfreien Service-Telefonnummer 088 4 5555 30 können Sie sich diese Materialien auch per Post zuschicken lassen.

Übernahme von Wohn- und Heizkosten

In einem Flyer der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wird umfassend informiert zu den Kosten der Unterkunft und Heizung. Neben Antworten zu häufig gestellten Fragen enthält er die aktuellen Richt- und Grenzwerte der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Der Flyer steht unter folgenden Link zum Download bereit.