Arbeit & Ausbildung

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mein NOW - Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung

Ziel des neuen Onlineportals „mein NOW“ist, Menschen im Erwerbsleben, Arbeitgebern sowie Weiterbildungsanbietern einen zentralen Einstiegspunkt zum Thema berufliche Weiterbildung im Internet anzubieten. "mein NOW" jetzt entdecken! Weitere Informationen

Beratungsgespräch zwischen 2 Frauen

Arbeitsvermittlung ab 25 Jahre

Auf der Suche nach einem Arbeitsplatz, beruflichen Alternativen oder Qualifizierungen, unterstützen Sie unsere Arbeitsvermittler:innen bei der Entwicklung einer passenden Strategie und durch Förderangebote. Weitere Informationen

junge Menschen die sitzen und sich unterhalten

Vermittlung von unter 25-Jährigen

Für einen erfolgreichen Start in Deine berufliche Zukunft unterstützt Dich die Arbeitsvermittlung für Jugendliche und junge Erwachsene - die JBA (Jugendberaufsagentur). Weitere Informationen

Mann vor einer Wand mit Statistiken

Existenzgründung

Dem besondere Betreuungserfordernissen von Unternehmensneugründer:innen und Selbständigen, widmen sich in jedem unserer Teams besonders qualifizierte Berater:innen aus der Arbeitsvermittlung und dem Leistungsbereich gemeinsam. Weitere Informationen

2 Menschen die einander die Hände halten

Fallmanagement

Im Fallmanagement bieten Ihnen speziell ausgebildete Mitarbeiter:innen eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten bei persönlichen, privaten, familiären oder gesundheitlichen Belastungen. Weitere Informationen

individuelle Angebote

L.IGA Gruppenbild

L.IGA

Das Team der Lichtenberger Initiative für Gesundheit und Arbeit begleitet Menschen mit psychischen Problemlagen. Es geht dabei zunächst um Stabilisierung der Gesundheit, erst dann um Arbeit und Beschäftigung. Weitere Informationen

2306 Das Aktiv-Team des Jobcenters Lichtenberg

Das Aktiv-Team

Sie suchen Arbeit? Sie wollen dauerhaft den Schritt in den ersten Arbeitsmarkt schaffen? Wir sind für Sie da! Weitere Informationen

Qualfizierungsbegleitung Teaser

Qualifizierungsbegleitung

Dieses Team stellt allen Weiterbildungsteilnehmer:innen des Jobcenters Berlin Lichtenberg einen direkte:n Ansprechpartner:in – ein:e Qualifizierungsbegleiter:in – zur Seite. Weitere Informationen

Personen Menschen grün

Gesundheitsberatung im Jobcenter Berlin Lichtenberg

„Wege zum Wohlbefinden“ – unter diesem Motto hat sich das Jobcenter Berlin Lichtenberg der Gesundheitsförderung und Prävention seiner Kund:innen verschrieben. Weitere Informationen

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) unterstützt Personen mit Erziehungsverantwortung.

Statistik

Der Kooperationsplan: Worum geht’s?

Im Zuge des Bürgergeld – Gesetzes wird Ihre bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan ersetzt. Die Grundidee des neuen Kooperationsplans ist denkbar einfach:

Der Kooperationsplan schafft für Sie, die Leistungsberechtigten und unsere Beratungsfachkräfte eine Orientierung (einen einfachen Plan) über das Ziel und die wesentlichen Schritte der gemeinsamen Zusammenarbeit.

Er ist möglichst konkret, kurz und übersichtlich abzufassen und wird gemeinschaftlich auf gegenseitiger Vertrauensbasis erstellt. Der Kooperationsplan ist verbindlich im Sinne einer guten Zusammenarbeit, aber er ist nicht rechtlich verbindlich – in keinem Fall.
Deshalb enthält er keine Rechtsfolgebelehrung und wird nicht unterschrieben. Funktioniert die Zusammenarbeit mit der/dem Leistungsberechtigten auf der Grundlage des Kooperationsplans, erfolgen weder Einladungen, noch Zuweisungen in Maßnahmen, noch Vermittlungsangebote mit Rechtsfolgebelehrung. Für Eigenbemühungen, als Teil des Kooperationsplans, gilt dies natürlich ebenso.

Wenn alles gut läuft, gibt es keinen Grund daran etwas zu ändern. Ihre Mitarbeit bzw. die Mitwirkung ist dabei ständig zu überprüfen. Unterbleibt die Mitwirkung im Einzelfall (z.B. Nicht-Antritt einer Maßnahme ohne wichtigen Grund oder fehlende Eigenbemühungen) ist die/der Leistungsberechtigte zur Mitwirkung mit einer Rechtsfolgebelehrung aufzufordern. Der Kooperationsplan bleibt auch in diesem Fall – weiterhin rechtlich unverbindlich – bestehen. Zudem ist es immer das Ziel, zu einer Zusammenarbeit ohne Rechtsfolgebelehrung zurückzukehren.

Ihr Kooperationsplan soll grundsätzlich in gegenseitigem Einvernehmen mit Ihrer Integrations- oder Beratungsfachkraft auf gemeinsamer Vertrauensbasis erstellt werden. Mitunter könnten hier einmal unterschiedliche Auffassungen bestehen, die sich nicht im gegenseitigen Gespräch klären lassen. Dann besteht in konkreten Fällen die Möglichkeit eine neutrale und unabhängige Person einzubeziehen, die weiterhelfen kann. Dadurch soll gemeinsam ein Lösungsvorschlag vorbereitet werden, der für Beide verständlich und verbindlich ist.

Sie erreichen unsere Schlichtungsstelle per E-Mail oder postalisch unter:

Jobcenter Berlin Lichtenberg
-Schlichtungsstelle zur Einigung beim Kooperationsplan-
Gotlindestraße 93
10365 Berlin

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Schlichtungsstelle nur berechtigt ist bei der Erstellung von Kooperationsplänen weiterzuhelfen und nicht bei allen anderen fachlichen Fragen oder Kundenanliegen zur Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Berlin Lichtenberg!

Sollte kein Kooperationsplan zustande kommen, erfolgen grundsätzlich alle Aufforderungen zur Mitwirkung mit Rechtsfolgebelehrung. Die Quintessenz des Kooperationsplans lautet: Qualität in der Integrationsarbeit entsteht im konkreten Zusammenwirken von Jobcenter und Leistungsberechtigten. Der Kooperationsplan soll dies künftig erleichtern, indem er diese Zusammenarbeit rechtlich entlastet und es ermöglichen soll, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Einen zielführenden Integrationsprozess zu verwirklichen.