berlinpass

Inhaltsverzeichnis

berlinpass

Öffne Dir die Stadt!

Seit Anfang 2009 gibt es in Berlin den “berlinpass”. Mit dem Pass bekommen Bürgerinnen und Bürger, die Bürgergeld, Sozialhilfe bzw. Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten, vergünstigt Eintritt bei Kultur, Sport und Freizeit. Auch wer wenig Geld hat, soll die vielen Angebote der Stadt nutzen können.

Der Pass im Checkkartenformat ermöglicht Ihnen Ermäßigungen zu zahlreichen öffentlichen sowie privaten Veranstaltungen.

Mit dem “berlinpass” erhält man ebenfalls die vergünstigte Monatskarte im Nahverkehr, das Berlin-Ticket-S der BVG/S-Bahn.

Auch dient der “berlinpass” zur Inanspruchnahme der Leistungen zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Wer bekommt den “berlinpass”?

Den “berlinpass” bekommen auf Antrag alle Personen, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben und folgende Leistungen erhalten:
  • Bürgergeld bzw. Sozialgeld nach dem SGB II
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers (Familienangehörige)

Wo bekommen Sie den “berlinpass”?

Den “berlinpass” erhalten Sie bei den Bürgerämtern der Bezirksämter. Wenn Sie Asylbewerberin oder -bewerber sind, erhalten Sie den Pass in der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA).

Bei Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten Sie den “berlinpass” in unserem Jobcenter.

Weitere nützliche Informationen rund um den “berlinpass” finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales.