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Umweltzone Berlin - Was müssen Menschen mit Behinderungen beachten?

Die Umweltzone ist ein Gebiet, in dem nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards(Gesicherte Verbindung) einhalten. Fahrzeuge mit besonders hohen Emissionen müssen draußen bleiben.

In den dicht bewohnten Gebieten in den Innenstadtbezirken von Berlin werden die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) an vielen Hauptverkehrsstraßen überschritten. Der Straßenverkehr ist die wichtigste Berliner Quelle dieser Schadstoffe mit einem Anteil an der Belastung von circa 40 % bei Feinstaub und 80 % bei Stickstoffdioxid. Um den Gesundheitsschutz für die hier lebenden Menschen zu verbessern, müssen daher die Emissionen des Verkehrs reduziert werden. Durch die Einführung der Umweltzone wird die Zahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Anwohner um etwa ein Viertel reduziert. Auch Wohngebiete, die nicht direkt an verkehrsreichen Straßen liegen, werden entlastet.

Die Umweltzone umfasst die Berliner Innenstadt innerhalb des S-Bahnringes ("Großer Hundekopf"). Das ist eine Fläche von circa 88 km². Dieses Gebiet ist besonders dicht bebaut. Etwa 1 Million der 3,4 Millionen Berliner wohnen hier. Die Umweltzone wird durch Verkehrsschilder an den Über- und Unterführungen der S-Bahn-Gleise kenntlich gemacht. In der oberen Grafik ist die Ausschilderung für die Stufe 1 der Umweltzone zu sehen, in der Fahrzeuge mit roter, gelber und grüner Plakette fahren dürfen. Der südliche Teil der Stadtautobahn, der innerhalb des S-Bahnringes liegt, wird nicht zur Umweltzone gehören und ist frei befahrbar, da der Autobahnring auch als Umfahrung der Zone dient. Auch neun Straßen innerhalb des Rings gehören nicht zur Umweltzone, während eine Straße außerhalb des inneren S-Bahnringes hinzugenommen wurde.

Welche Straßen und Postleitzahlen zur Umweltzone gehören, kann hier abgefragt oder eingesehen werden:
Abfragekarte(Externer Link) (FIS-Broker)

Welche generellen Ausnahmen von den Verkehrsverboten der Umweltzone gibt es nach der Kennzeichnungsverordnung für Menschen mit Behinderungen?

Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" haben, fallen unter die generellen Ausnahmeregelungen der bundesweit gültigen Kennzeichnungsverordnung. und benötigen keine Plakette. Bei den Kontrollen im fließenden Verkehr erfolgt der Nachweis durch den Schwerbehindertenausweis. Im ruhenden Verkehr kann die Berechtigung für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen "aG" oder "Bl" durch den Schwerbehinderten-Parkausweis (EU-Parkausweis) nachgewiesen, der hinter der Windschutzscheibe sichtbar ausgelegt wird.

Berliner können den EU-Parkausweis bei der Straßenverkehrsbehörde ihres Wohnbezirkes beantragen.
Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "H", die keinen Parkausweis erhalten, können ersatzweise einen Nachweis für die Befreiung von der Plakettenpflicht bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz beantragen. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie in den folgenden pdf-Dateien:

Antragsformular für Schwerbehinderte mit Merkzeichen H
Merkblatt zum Antragsformular für Schwerbehinderte mit Merkzeichen H

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie bei der:

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
Referat Grundsatz- und Planungsangelegenheiten
des Immissionsschutzes
Brückenstr. 6
10179 Berlin

E-Mail: Umweltzone@SenGUV.verwalt-berlin.de

Telefonische Auskunft unter
(030) 90 25 - 21 93

Internet: Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz(Gesicherte Verbindung)


Infos zur Umweltzone:

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
Referat Grundsatz und Plannungsangelegenheiten des Immissionsschutzes
Brückenstraße 6, 10179 Berlin
Tel.: 030 / 9025-0
Fax: 030 / 9025-2525
E-Mail:
Umweltzone@SenGUV.verwalt-berlin.de

Internet:
www.berlin.de/sen/umwelt.shtml(Gesicherte Verbindung)

Weitere Infos: