Hier finden Sie die Gesetze und Urteile zum Thema Behinderung wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), das Landesgleichstellungsgesetz (LGG), das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie die Verwaltungsvorschrift zur Integration behinderter Menschen (VV Integration).
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Bisher wurde das Ausmaß der nach dem Bundesversorgungsgesetz auszugleichenden Schädigungsfolgen und des Grades der Behinderung nach den sogenannten "AHP - Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" (siehe weiter unten) festgestellt.
Die AHP wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Grundlage von Beschlüssen und Empfehlungen des bisherigen ärztlichen "Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizin" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hatte allerdings beanstandet, dass es keine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für diese AHP gebe.
Die nun verabschiedete Verordnung setzt die Vorgaben der Rechtsprechung um, ohne die in den AHP niedergelegten Grundsätze und Kriterien inhaltlich zu ändern. Es wurde an die bewährten Bewertungsgrundsätze und Verfahrensabläufe angeknüpft und damit gewährleistet, dass gegenüber den bisherigen Feststellungsverfahren keine Schlechterstellung möglich ist.
Die Verordnung gilt auch für die Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind.
4. Verordnung zurÄnderung zur Versorgungsmedizin-Verordnung vom 28. Oktober 2011 laden »
(4. Verordnung uzr Änderung zur Versorgungsmedizin-Verordnung vom 28. Oktober 2011 - PDF zum herunterladen, 47526 KB)In Deutschland leben ca. 8,6 Millionen Menschen mit Behinderungen. Das sind 10,5 Prozent der Bevölkerung. Als schwerbehindert (Grad der Behinderung von wenigstens 50) gelten 6,8 Millionen Menschen (8 Prozent der Gesamtbevölkerung); davon sind 53 Prozent 65 Jahre alt oder älter. Dabei ist in 82 Prozent der Fälle eine Krankheit ursächlich für die Schwerstbehinderung, lediglich 4,4 Prozent der schwerstbehinderten Menschen sind dies bereits von Geburt an. Weltweit gibt es nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation ca. 600 Millionen behinderte Menschen, was einem Anteil an der Weltbevölkerung von ca. 10 Prozent entspricht.
Das 2006 bei der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (auch: Behindertenrechtskonvention, BRK) ist ein von 100 Staaten und der EU durch Ratifizierung, Beitritt oder (im Fall der EU) formale Bestätigung abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Im Übereinkommen finden sich neben grundlegenden Teilen der allgemeinen Menschenrechte, wie z. B. dem Recht auf Leben oder dem Recht auf Freizügigkeit, viele spezielle Bestimmungen, die auf die Lebenssituation behinderter Menschen eingehen.
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