Prävention/ Betriebliches Eingliederungsmanagement
Private und öffentliche Arbeitgeber sind dem Grundsatz "Prävention vor Kündigung" gegenüber ihren schwerbehinderten Beschäftigten verpflichtet. In Fällen von personen-, verhaltens- oder Betriebsbedingten Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, die zu einer Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, weist das Schwerbehindertenrecht deshalb ausdrücklich und verbindlich auf eine frühzeitige und enge Zusammenarbeit des Arbeitgebers mit der Schwerbehindertenvertretung sowie den anderen betrieblichen Interessenvertretungen hin. Weitere Beratung und Unterstützung kann dabei auch das Integrationsamt leisten.
Besondere präventive Maßnahmen sind vom Arbeitgeber im Zusammenwirken mit den betrieblichen Interessenvertretungen im Falle der Wiedereingliederung eines Beschäftigten ins Arbeitsleben bei Krankheitsbedingten Fehlzeiten von über 6 Wochen im Jahr zu veranlassen. Handelt es sich dabei um schwerbehinderte Beschäftigte, ist die Schwerbehindertenvertretung unbedingt mit einzubeziehen. Im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements wird den Betroffenen Unterstützung bei der Überwindung und Vorbeugung von erneuter Arbeitsunfähigkeit angeboten. Ziel der abgestimmten Eingliederungsmaßnahmen ist die Reduzierung von Fehlzeiten und die Erhaltung des bestehenden oder eines angepassten Arbeitsverhältnisses.
Dienstvereinbarung über das Betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung (DV Gesundheit) I. Gestaltungsprinzipien des Gesundheitsmanagements in der Berliner Verwaltung
II. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Arbeitsschutz)
III. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
IV: Qualifizierung / Evaluierung/Controlling/Finanzierung
V. Schlussbestimmungen
Anlage: Gremienbesetzung laden »
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Handhabungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement - Grundlagen, Einführung, Praxis - Broschüre des Integrationsamts Berlin laden »
(März 2006; Betriebliches Eingliederungsmanagement - Handhabungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement - Grundlagen, Einführung, Praxis - Broschüre des Integrationsamts Berlin - PDF Dokument zum herunterladen, 613435 Bytes)
Betriebliches Eingliederungsmanagement Urteil: Die Durchführung eines solchen Eingliederungsmanagements ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine personenbedingte Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen. Az: 2 AZR 716/06 laden »
(12. Juli 2007; Betriebliches Eingliederungsmanagement Urteil: Die Durchführung eines solchen Eingliederungsmanagements ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine personenbedingte Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen. Az: 2 AZR 716/06 - PDF Dokument zum herunterladen, 67794 Bytes)
Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Zuge einer Betriebsänderung, wird – sofern ein Interessensausgleich mit Namensliste vorliegt – zu Gunsten des Arbeitgebers unterstellt, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt war laden »
(19. Juni 2007; Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer - PDF zum herunterladen, 60095 Bytes)
Betreibliches Eingliederungsmanagement Urteil: Verwaltungsgericht Berlin - Es wird festgestellt, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung ohne vorherige Zustimmung des jeweils Betroffenen, welche Beschäftigten der Dienststelle innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren und das Anschreiben an die Betroffenen und gegebenfalls deren Antwort zur Kenntnis zu geben laden »
(04. April 2007; Betriebliches Eingliederungsmanagement Urteil: Verwaltungsgericht Berlin als PDF zum herunterladen, 170589 Bytes)
Betreiebliches Eingliederungsmanagement Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg - Es wird festgestellt, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung ohne vorherige Zustimmung des jeweils Betroffenen, welche Beschäftigten der Dienststelle innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren und das Anschreiben an die Betroffenen und gegebenfalls deren Antwort zur Kenntnis zu geben laden »
(10. Juni 2006; Betriebliches Eingliederungsmanagement Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg als PDF zum herunterladen, 405674 Bytes)
Betriebliches Eingliederungsmanagement - Urteil:Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements i.S. des § 84 Abs. 2 SGB IX ist nicht formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung. / Aktenz.: 10 Sa 783/05 laden »
(27.10.2005; Betriebliches Eingliederungsmanagement Urteil: Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements als PDF zum herunterladen, 14585 Bytes)