Erbbauzinsen

Information

Derzeit werden Angaben aus den Erbbaubestellungsverträgen, so auch der in diesen Verträgen vereinbarte Erbbauzinssatz, für die Kaufpreissammlung erfasst. Eine manuelle Auskunft zu den Erbbauzinsen ist generell somit möglich, enhält aber erhebliche Einschränkungen aufgrund der begrenzten Fallzahlen sowie im Umfang der ausgewerteten Merkmale.

Antwort

Sie können mit einem formlosen Schreiben eine manuelle Auskunft zu Erbbauzinsen beantragen. Sollte eine Recherche aussichtlos sein, würde Sie die Geschäftsstelle kontaktieren. Bei einer erfolgreichen Rechreche würde die Gebühr für die Auskunft über unbebaute Grundstücke nach der Vermessungsgebührenordnung (VermGebO) erhoben.

Frage beantwortet?

Sofern der Fragen-Assistent Ihre Frage nicht beantworten konnte, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle.

Glossar

Erklärungen zu Fachbegriffen finden Sie im Glossar.

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