Die gesetzliche Basis des Gemeinsamen Krebsregisters ist der Staatsvertrag in Verbindung mit dem Gesetz über Krebsregister (Krebsregistergesetz - KRG). Das KRG trat 1995 für eine Laufzeit von 5 Jahren in Kraft und verpflichtete alle Bundesländer, bevölkerungsbezogene Krebsregister einzurichten. 1999 wurde der Staatsvertrag zwischen den am Gemeinsamen Krebsregister beteiligten Bundesländern abgeschlossen. Er sichert das Fortgelten des Krebsregistergesetzes ab 1.01.2000 als Landesrecht. Das GKR hat damit eine unbefristete gesetzliche Grundlage erhalten. In den Landesgesetzen bzw. Krebsregisterausführungsgesetzen wurden von den am GKR beteiligten Ländern die Zustimmung zum Staatsvertrag sowie Meldemodalitäten geregelt. Auf dieser Basis haben die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und die Freistaaten Sachsen und Thüringen die Meldepflicht für Krebserkrankungen gesetzlich festgelegt.
Gesetz über Krebsregister (Krebsregistergesetz - KRG) vom 4.11.1994 (BGBl I S. 3351) laden »
(Krebsregistergesetz, 21988 KB)Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen:
Meldepflicht des Arztes mit Informationsverpflichtung gegenüber dem Patienten ohne Widerspruchsrecht des Patienten,
siehe Landesgesetze
Brandenburg, Sachsen-Anhalt:
Meldepflicht des Arztes mit Informationsverpflichtung gegenüber dem Patienten sowie Widerspruchsrecht des Patienten,
siehe Landesgesetze
Entsprechend dem Krebsregistergesetz haben alle Gesundheitsämter seit 1995 die Pflicht, dem territorial zuständigen epidemiologischen Krebsregister die Kopien aller Leichenschauscheine bzw. die entsprechenden Daten elektronisch zu übermitteln.
Im Gemeinsamen Krebsregister werden jährlich etwa 200.000 Leichenschauscheine bearbeitet.
Damit werden sowohl der Mortalitätsabgleich im Register durchgeführt als auch die Krebsfälle registriert, die dem Register zunächst nur per Leichenschauschein bekannt geworden sind.
Folgende Maßnahmen gewährleisten den Schutz der Daten im GKR:
Gemeinsames Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen
Brodauer Str. 16-22
12621 Berlin
Stadtplan
Vertrauenstelle:
Telefon (030) 565 81-315
Telefax (030) 565 81-333
E-Mail
Registerstelle:
Telefon (030) 565 81-401
Telefax (030) 565 81-444
E-Mail
Koordination:
Dr. med. Bettina Eisinger
Telefon (030) 565 81-314
Telefax (030) 565 81-333
E-Mail