Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Selbstverwaltung gemeinsamer Angelegenheiten von Angehörigen bestimmter Berufszweige. Das heißt, sie nehmen im Auftrag der jeweiligen Landesregierung und des zuständigen Ministeriums gewisse Verpflichtungen, wie z.B. die Rechtssetzungs- und Aufsichtsfunktion über ihre Mitglieder wahr. Dazu gehören in Berlin:
Die ÄKB regelt die ärztlichen Belange in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Wohl. Sie soll also die individuelle Gesundheit der Menschen mit der allgemeinen Gesundheit der Bevölkerung verknüpfen und dafür sorgen, dass fachkompetente Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf unter vernünftigen Rahmenbedingungen ausüben können.
Die ÄKB hat den Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (KdöR), das heißt, sie ist eine vom Gesetzgeber eingerichtete Institution, die staatliche Aufgaben in Selbstverwaltung übernimmt und dabei von der Aufsichtsbehörde, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz kontrolliert wird.
Zu diesen Aufgaben der ÄKB gehört es unter anderem die Weiter- und Fortbildung aller Ärztinnen und Ärzte sowie die Ausbildung der Arzthelferinnen sicher zu stellen, die Qualitätssicherung in der ärztlichen Berufsausübung weiter zu entwickeln und alle mit dem Berufsrecht in Zusammenhang stehende Themen sowie Fragen der ärztlichen Ethik zu bearbeiten.
Weitere Informationen finden auf der Homepage der Ärztekammer Berlin: www.aerztekammer-berlin.de![]()
Rund 8.500 Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten übernehmen in Berlin die ambulante medizinische Versorgung. Dass alles reibungslos funktioniert, dafür sorgt die Kassenärztliche Vereinigung:
Welchen Rechtsstatus besitzt die Zahnärztekammer?![]()
Die Zahnärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das bedeutet: Sie nimmt von der Aufsichtsbehörde übertragene Aufgaben auf der Grundlage des Landesrechts wahr. Diese Aufgaben werden eigenverantwortlich anstelle staatlicher Behörden erfüllt. Der Staat übt die Rechtsaufsicht aus - jedoch nicht die Fachaufsicht. Wenn Zahnärzte gegen allgemeine rechtliche Vorschriften verstoßen, wird also das jeweils zuständige Gericht in Berlin tätig - geht es um berufsrechtliche oder fachliche Dinge, ist die Zahnärztekammer zuständig.
Welche Aufgaben übernimmt die Zahnärztekammer?![]()
Kernaufgabe der Zahnärztekammer Berlin ist die zahnärztliche Selbstverwaltung der Berliner Zahnärzte und die Wahrnehmung der beruflichen Interessen der Kammermitglieder wie beispielsweise Schaffung und Erhaltung einer einheitlichen Berufsauffassung, Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung sowie von Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Die Einhaltung der Berufsordnung, die sich der Berufsstand gibt gehört ebenfalls zu den Kernbereichen der Zahnärztekammer. Sie koordiniert aber auch die Aus- und Fortbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten, informiert die Bevölkerung über die beruflichen Belange der Berliner Zahnärzte und über zahngesundheitlich relevante Themen.
Bei Streitigkeiten zwischen Zahnärzten und Patienten im Zusammenhang mit erbrachten Privatleistungen fungiert die Kammer als Schlichtungsstelle. Zusammen mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung hat die Kammer sowohl eine allgemeine kostenlose Patientenberatungsstelle eingerichtet, darüber hinaus in Kooperation mit der Psychotherapeutenkammer Berlin auch eine spezielle psychosomatische Beratungsstelle unter dem Namen „Seele und Zähne“, die auf entsprechende Empfehlung durch den behandelnden Zahnarzt zur Verfügung steht.
Die Zahnärztekammer ist eine der Trägerinnen der Landesarbeitsgemeinschaft Berlin zur Verhütung von Zahnerkrankungen e.V. „LAG“.![]()
Wo erreiche ich Ansprechpartner, für Fragen, die die Belange Ihres Berufszweiges betreffen?![]()
Auf der Website der Zahnärztekammer Berlin www.zaek-berlin.de
sind die entsprechenden Ansprechpartner notiert.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Institution der zahnärztlichen Selbstverwaltung der Berliner Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte. Mitglied der KZV Berlin kann nur werden, wer eine Zulassung zu einer Kassenpraxis und seinen Praxissitz im Land Berlin hat.
Die zahnärztliche Behandlung und Versorgung von Patienten der Gesetzlichen Krankenkassen darf nur von Zahnärzten übernommen werden, die Mitglieder einer KZV sind.
Zu den Aufgaben der KZV Berlin gehören u. a.:
Die Apothekerkammer Berlin
nimmt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die beruflichen Belange 4.500 Apothekerinnen und Apotheker wahr. Sie ist die Standesvertretung aller Berliner Apothekerinnen und Apotheker. Die Kammer trägt wesentlich dazu bei, dass die Apothekerinnen und Apotheker ihren Beruf fachgerecht und kompetent ausüben.
Weitere Informationen finden Sie unter www.akberlin.de
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Der Psychotherapeutenkammer Berlin gehören als Heilberufekammer zurzeit 3260 approbierte Psychologische Psychotherapeut/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-innen an. Davon arbeiten ca. 1600 freiberuflich in psychotherapeutischen Praxen, ca. 1200 sind in Beratungsstellen oder Fachkliniken tätig. Die Psychotherapeutenkammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und wurde im Jahr 2001 in Folge des am 1.1.1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetzes gegründet.
Ihre Kernaufgaben liegen in der Weiterentwicklung des Berufs der Psychotherapeut/-innen sowie in der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen psychotherapeutischen Versorgung für Menschen mit psychischen Problemen, ihrer Angehörigen oder Bezugspersonen.
Gibt es Probleme oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Psychotherapie oder zwischen Behandler und Patienten, können sich Betreffende entweder telefonisch unter 01803 - 00 36 26 an die Ombudsstelle
wenden für eine erste Einschätzung der Situation. In allen Fällen werden die Gespräche streng vertraulich behandelt.
Sie können sich aber auch mit einer schriftlichen Beschwerde direkt an die Kammer wenden.
Nähere Informationen finden Interessierte in der Rubrik "Psychotherapeuten" und auf den Internetseiten der Psychotherapeutenkammer Berlin www.psychotherapeutenkammer-berlin.de
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