Landgericht Berlin: Terminhinweis im Verfahren 16 O 297/21, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Ausstrahlung von ARD-Wahlberichterstattung vom 26. September 2021 auch im Fernsehsender BILD LIVE (PM Nr. 37/2021)

Pressemitteilung vom 25.11.2021

Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin

Die für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständige Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin wird am

Donnerstag, den 09. Dezember 2021, um 11:45 Uhr im Saal 0208 / 0209

im Dienstgebäude des Landgerichts Berlin in der Littenstraße 12-17 in 10179 Berlin-Mitte über einen Antrag von neun Rundfunksendeanstalten der ARD (Antragstellerinnen des Verfahrens) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen drei Gesellschaften eines privaten Medienkonzerns (Antragsgegnerinnen des Verfahrens) verhandeln.

Die Antragstellerinnen sehen sich durch die teilweise Übernahme bzw. Ausstrahlung der ARD-Wahlberichterstattung vom 26. September 2021 auch im Fernsehsender BILD LIVE in ihren Urheber- und Leistungsschutzrechten verletzt. Ferner sind sie der Auffassung, dass dieses Verhalten der Antragsgegnerinnen auch eine unlautere Nachahmung i. S. d. Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstelle und nehmen die Antragsgegnerinnen mit dem beim Landgericht Berlin eingegangenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auf Unterlassung in Anspruch. Die Antragsgegnerinnen bestreiten, Rechte der Antragstellerinnen verletzt zu haben.

Die Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin hat die beantragte einstweilige Verfügung zunächst nicht erlassen, sondern stattdessen eine mündliche Verhandlung zur Frage des Erlasses oder Nichterlasses der beantragten einstweiligen Verfügung auf den 09. Dezember 2021 anberaumt.

Das Landgericht Berlin hat dabei unter Beachtung der Eilbedürftigkeit eines einstweiligen Verfügungsverfahrens sichergestellt, dass durch diese Terminierung das Verfahren einerseits ausreichend vorbereitet, aber andererseits auch die Rechte der Verfahrensbeteiligten in der Zwischenzeit gewahrt werden. Grundsätzlich ist ein Verfahren bis zu einer mündlichen Verhandlung nichtöffentlich, so dass um Verständnis dafür gebeten wird, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Einzelheiten zum Verfahren mitgeteilt werden können.

Ob die Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin bereits am 09. Dezember 2021 in diesem Verfahren eine Entscheidung fällen oder einen Verkündungstermin für einen späteren Tag festsetzen wird, ist offen.

Unter Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Berlin steht für dieses Verfahren im Sitzungssaal zur Sicherung des Abstandsgebots nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen für die Presse und für die Zuschauer zur Verfügung. Es wird daher um Mitteilung per E-Mail an dezernat7@kg.berlin.de bis zum 06. Dezember 2021, 12:00 Uhr, gebeten, sofern eine Teilnahme als Pressevertreter/in beabsichtigt ist. Die Zuteilung der Presseplätze erfolgt jeweils nach Anmeldeschluss. Diese Möglichkeit der Anmeldung per E-Mail richtet sich nur an Pressevertreter*innen. Platzreservierungen für die übrigen Zuschauer*innen können nicht entgegengenommen werden.

Landgericht Berlin: Aktenzeichen: 16 O 297/21

Thomas Heymann Pressesprecher der Berliner Zivilgerichte

Bei Rückfragen: Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
(Tel: + 49 (0)30 9015-2290)